Kolumne
Blauäugig ins Rotlichtviertel
Nicht nur in Mainz wird immer noch darüber gerätselt, wer in der Landesregierung denn auf diese bizarre Idee gekommen ist: Rheinland-Pfalz wollte als erstes Bundesland nach dem Corona-Lockdown die Öffnung der Bordelle erlauben. Wie die Geschichte ausgegangen ist, wissen wir inzwischen. Den Verantwortlichen wurde ob der eigenen Courage plötzlich heiß und kalt. Denn sie mussten befürchten, dass Rheinland-Pfalz zum Eldorado für Sextouristen aus ganz Deutschland werden würde. Am Montag zog die Landesregierung die Reißleine und widerrief die Erlaubnis zur Öffnung der Bordelle. Das abrupte Ende eines Sexabenteuers.
„Gewisse Dienstleistungen“
Aber wie hatte diese schlüpfrige Geschichte nun ihren Anfang genommen? Wer war es in der doch eher bieder-soliden Mainzer Regierungsmaschinerie, der dem Rotlichtmilieu grünes Licht geben wollte? Dazu gibt es mehrere Geschichten. Eine Version geht so: Demnach waren es „die Juristen“ im Regierungsapparat, die auf Gleichbehandlung pochten. Man könne nicht „die Massageleistung“ im Wellnessbereich zulassen und gleichzeitig Massagen in Bordellen untersagen. Das sei „nicht zu halten“, sollen „die Juristen“ gesagt haben. Aus diesem Grund, so erläuterte das Gesundheitsministerium im Nachhinein, habe man „gewisse Dienstleistungen“ auch in Bordellen gestatten wollen: „Dies hätte sogenannte erotische Massagen betroffen.“
Die Krux: Weder in der Landesverordnung, mit der das Bordell-Verbot aufgehoben werden sollte, noch in einem eigens von der Landesregierung formulierten dreiseitigen Hygienekonzept für „Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen“ stand von dieser Beschränkung auf erotische Massagen ein Wort.
Unerwarteter Freibrief für körpernahe Aktivitäten
Da hatten „die Juristen“ das weitere Geschehen offenbar völlig aus den Augen verloren. Denn nach dem Regelkatalog, den die Landesregierung auf ihren Internetseiten veröffentlicht hatte, wäre plötzlich in den Bordellen viel mehr als erotische Massagen möglich gewesen – nämlich auch Oral-, Vaginal- und Analverkehr. Also genau solche körpernahen Aktivitäten, bei denen von einem hohen Infektionsrisiko auszugehen ist.
Eine weitere Geschichte geht nun so: Bei dieser Lesart spielt der letzte Satz des dreiseitigen Bordell-Hygienekonzepts der Landesregierung eine entscheidende Rolle. Dort heißt es: „Weitere Hinweise bietet das Infektionsschutzkonzept des Unternehmerverbandes Erotikgewerbe Deutschland e.V.“ Im Mainzer Gesundheitsministerium, so heißt es, sei man davon ausgegangenen, dass der Verband selbst in seinem Infektionsschutzkonzept eine Beschränkung auf erotische Massagen vorgenommen hat. Mit dem „Hinweis“ wollte man sich dies ohne viel eigene Worte zu eigen machen. Stimmt diese Geschichte, dann wäre man im Ministerium mit einer gehörigen Portion Naivität und Blauäugigkeit an das Thema herangegangen.
Dann wurde die Reißleine gezogen
Irgendwer muss „die Juristen“ dann doch wachgerüttelt haben. Und irgendwem in der Landesregierung muss klar geworden sein, dass der Hinweis auf einen in Hannover ansässigen Erotikverband keine rechtsverbindliche Vorschrift darstellt. Also wurde zunächst das Bordell-Hygienekonzept des Landes, das ja ein Freibrief für Sexdienstleistungen aller Art war, zurückgezogen und zwei Tage später dann die Erlaubnis zur Öffnung der Bordelle selbst.
Nachhilfe von der anderen Rheinseite
Ob die Landesregierung weiter auf den Rat ihrer Juristen hören will, muss sie natürlich selbst entscheiden. Aber in diesem Fall lagen sie völlig daneben. Denn der Verwaltungsgerichtshof Mannheim, immerhin das höchste Verwaltungsgericht in Baden-Württemberg, hat gerade entschieden, dass auch die Beschränkung auf erotische Massagen kein Grund ist, die Öffnung von Bordellen in der Coronakrise zu gestatten. Durch die gesteigerte körperliche Aktivität und Atemfrequenz sei der verstärkte Ausstoß von möglicherweise infektiösen Aerosolen in geschlossenen Räumen „konkret zu befürchten“, sagen die Juristen auf der anderen Rheinseite. Deshalb bestehe in Prostitutionsstätten ein deutlich erhöhtes Infektionsrisiko im Vergleich zu Tattoo-, Piercing-, Massage-, Kosmetik-, Sonnen-, Nagel- und Friseurstudios, die inzwischen unter Hygiene- und Schutzauflagen wieder geöffnet sein dürfen.
Eine Nachhilfelektion für alle Blauäugigen! Vielleicht sehen es „die Juristen“ der Mainzer Landesregierung ja inzwischen selbst so: Sie sind diesmal noch einmal mit einem blauen Auge davon gekommen.