Rheinland-Pfalz
Öffnung der Bordelle: Sex mit Mund-Nasen-Schutz?
Eine Gruppe von Bundestagsabgeordneten von Union und SPD hatte bereits Mitte Mai gefordert, der während der Coronakrise verhängte Shutdown für Prostitution dürfe nicht gelockert werden. Die Abgeordneten befürchten andernfalls Infektionsherde. „Es dürfte auf der Hand liegen, dass Prostitution die Wirkung eines epidemiologischen Super-Spreaders hätte – sexuelle Handlungen sind in der Regel nicht mit Social Distancing vereinbar“, heißt es in einem Brief an die Regierungschefs der Länder.
Bei der Nachverfolgung von Infektionsketten werde aller Voraussicht nach der Kontakt mit Prostituierten verschwiegen, heißt es in dem Schreiben, das 16 Parlamentarier unterzeichnet haben – darunter der Vizechef der Unionsfraktion und ehemalige Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) sowie der Mediziner Karl Lauterbach (SPD).
Hygienekonzept soll überarbeitet werden
Ungeachtet dieses Appells will Rheinland-Pfalz jetzt die Öffnung von Bordellen ab Mittwoch erlauben. Das am Freitag dazu vorgelegte Hygienekonzept zog die Landesregierung aber kurz nach der Bekanntgabe wieder zurück. Die Fassung solle überarbeitet werden, sagte ein Sprecher der Staatskanzlei in Mainz.
Das zurückgezogene Konzept hatte vorgesehen, dass die Kontaktdaten aller Kunden erfasst werden sollten. Weiterhin hieß es: „Die Anforderungen an Dienstleistungen und Anwendungen richten sich nach den Regelungen der Corona-Bekämpfungsordnung.“ Demnach hätte in den Bordellen wohl immer dann Maskenpflicht bestanden, wenn das Abstandsgebot „zwischen Personen im Einzelfall wegen der Art der Dienstleistung nicht eingehalten werden kann“.
Ministerium: besondere Herausforderung
Das von Anne Spiegel (Grüne) geführte Frauenministerium in Mainz teilte auf Anfrage mit, die Landesregierung habe in den vergangenen Wochen umfangreiche Hygienekonzepte von Interessensverbänden von Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern, Betreibern von Prostitutionsstätten und auch von einzelnen Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern erhalten. Die seien immer mit der Bitte verbunden gewesen, die Arbeit wieder aufnehmen zu dürfen. „Aufgrund der angebotenen Dienstleistungen, die in der Regel auf engem Körperkontakt beruhen, ist es dabei eine besondere Herausforderung, den Erfordernissen des Infektionsschutzes angemessen Rechnung zu tragen.“ Die Öffnung der Bordelle setze daher zwingend voraus, dass diese Konzepte zum Schutz konsequent umgesetzt würden.
Saarland: Gericht bestätigt Bordell-Verbot
Doch das dies gelingen kann, daran hat nicht nur die Gruppe der 16 Bundestagsabgeordneten ihre Zweifel. Im Saarland gilt sei Beginn der Corona-Pandemie ebenfalls ein Verbot von Prostitutionsstätten. Als jetzt ein Bordellbetrieb dagegen klagte, machte das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes deutlich, dass die vorgelegten Hygienekonzepte ungeeignet seien, „die in dem Bereich bestehenden gesteigerten Infektionsrisiken wesentlich zu reduzieren“. Bei Bordellbetrieben sei eine effektive Kontrolle der Einhaltung der Vorgaben und der Sicherstellung einer Nachverfolgung bei Auftreten von Infektionsfällen „bei realistischer Betrachtung nicht zu gewährleisten“. Das Oberverwaltungsgericht des Saarlands wies den Eilantrag des Bordellbetriebs gegen die saarländische Corona-Landesverordnung deshalb ab.
Zweifel an Kontaktdatenerfassung
Auch rheinland-pfälzische Kommunalpolitiker sind skeptisch. Vom Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz hieß es, mit jeder weiteren Lockerung werde der Aufwand für die Ordnungsämter größer. „Die Überprüfung von Bordellen, insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung der Hygieneanforderungen stellt eine besondere Herausforderung dar“, sagte Sprecherin Agneta Psczolla. „Im Zweifel kann die Kommune nur die äußeren Umstände überprüfen.“ Die Bereitschaft von Freiern, ihre richtigen Kontaktdaten anzugeben, dürfte eher wenig ausgeprägt sein.