Rheinland-Pfalz Bezirksverband Pfalz auflösen?
«Mainz». 61 Seiten umfasst die gestern veröffentlichte Zusammenfassung der Expertise zur Kommunal- und Verwaltungsreform. Das über 1000-seitige Gesamtgutachten soll am Donnerstag vorgestellt werden. Neben der großen Lösung (siehe: Bericht Titelseite) haben die Gutachter mehrere Optionen erarbeitet.
Ein weiterer Gebietsreformansatz sieht beispielsweise vor, 19 Landkreise zu bilden. Betroffen wären davon vor allem die kleinsten Landkreise. Dadurch würde in der Pfalz aus den Kreisen Kusel und Kaiserslautern sowie dem Donnersbergkreis mit etwa 250.000 Einwohnern der größte Kreis im Land entstehen. Die kleinen kreisfreien Städte würden allesamt eingegliedert werden. In der Pfalz bliebe bei dieser Variante nur der Kreis Germersheim in seiner jetzigen Form erhalten. Lediglich fünf Städte wären weiterhin kreisfrei: Ludwigshafen, Kaiserslautern, Mainz, Koblenz und Trier. Kooperationen zwischen den Kommunen sollen in dieser Variante dabei die Reform ergänzen. Eine weitere Option der Gutachter beschränkt sich darauf, die Zusammenarbeit zwischen bestehenden Kommunen auszubauen. Ergänzend dazu könnte die Landesverwaltung verschlankt werden. Denkbar sei es etwa, kommunale Zweckverbände zu bilden, in denen Aufgaben der Mitgliedsgemeinden gebündelt erledigt werden. Die Gutachter schreiben dazu: „Kooperationsmodelle sind keine wirklichen Alternativen, um breite Aufgabenbündel, flächendeckend abzudecken.“ Der Ansatz sei nicht so wirksam wie eine Gebietsreform. Die Gutachter sehen keinen Spielraum, den Ortsgemeinden weitere Aufgaben zu übertragen. Allerdings stellen sie die Zukunftsfähigkeit von Dörfern mit weniger als 600 Einwohnern in Frage. Auf Ebene der Landesverwaltung hat sich aus Sicht der Gutachter die Struktur der Mittelbehörden grundsätzlich bewährt. Allerdings sei es vorstellbar, die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (Trier) sowie die Struktur- und Genehmigungsdirektionen (SGD) in Neustadt und Koblenz zu Abteilungen einer Gesamtbehörde zu verschmelzen. Für die Gutachter ist auch eine landesweite SGD denkbar, in die das Landesamt für Umwelt (Mainz) integriert wird. Mit Blick auf die Vielzahl staatlicher Institutionen, die sich im Land mit Umweltfragen befassen, sehen die Gutachter „beträchtliches Synergiepotenzial“ Der Bezirksverband Pfalz, der von den Kreisen und Städte in der Pfalz getragen wird, findet ebenfalls Erwähnung in dem Gutachten. Dazu heißt es, dass es zu zahlreichen Dopplungen mit andernorts vom Land bereitgestellten Aufgaben komme. „Diese Strukturen sind kritisch zu sehen“, heißt es. Die Gutachter sind überzeugt, dass es verfassungsrechtlich zulässig wäre, den Bezirksverband aufzulösen oder ihm übertragene Aufgaben zu entziehen. Für die nächste Stufe der Kommunal- und Verwaltungsreform empfehlen die Gutachter zudem, die Bürger zu beteiligen. Dazu sollen Regionalkonferenzen mit 100 Teilnehmern sowie ein landesweiter „Reformbegleitkreis“ installiert werden. KOMMENTAR