Rheinland-Pfalz
BASF-Prozess: Opfer-Anwalt misstraut Angeklagtem
Im Prozess um das BASF-Unglück hat am Freitag zum ersten Mal der Angeklagte gesprochen. Gefragt wurde der Monteur einer externen Rohrbau-Firma vor allem nach seinen Arbeitsbedingungen. Ein Opfer-Anwalt allerdings argwöhnt: Manche Antworten des 63-Jährigen waren nicht ganz ehrlich.
Ludwigshafen/Frankenthal. Um eine ganze Kopflänge überragt der Verteidiger den Mandanten, der neben ihm auf der Anklagebank sitzt und in gebrochenem Deutsch jetzt von sich sagt: „Ich bin nur kleine Mann.“ Doch damit geht es dem 63-Jährigen nicht um seine Körpermaße, er beschreibt seine Stellung im großen Getriebe der BASF und ihres Umfelds. Für eine Rohrbau-Firma aus dem Rhein-Pfalz-Kreis hat der im damaligen Jugoslawien geborene Schlosser zehn Jahre lang bei dem Chemiekonzern in Ludwigshafen malocht – bis es im Oktober 2016 zur verheerenden Explosionsserie kam. In Frankenthal steht er nun vor Gericht, weil er das Unglück mit fünf Toten und Dutzenden Verletzten verschuldet haben soll: indem er bei Demontage-Arbeiten versehentlich ein falsches Rohr anflexte und so ein Feuer entfachte, das weitere Pipelines bersten ließ. Ermittlern allerdings sagte er später: Er wisse nicht mehr, ob er tatsächlich so einen fatalen Fehler gemacht hat. Und im Prozess hat er zunächst geschwiegen. Doch für diesen Verhandlungstag hat er seine Aussagebereitschaft signalisiert. Und eine Psychologin mitgebracht, die ihm notfalls beistehen kann.
Ihn quälen Depressionen
Seit dem Inferno, so berichtet er nun, quälen ihn schwere Depressionen. Er bekommt Beruhigungsmittel. Doch schlafen kann er trotzdem kaum. Dazu kommen die körperlichen Folgen seiner eigenen Brandverletzungen, er gilt jetzt als zu 70 Prozent behindert. Weil er in so einem schlechten Zustand ist, darf er im Prozess nun immer wieder Pausen einlegen – bis die Richter nach einigen Stunden beschließen: Ihre Fragen zum Unglückstag verschieben sie auf einen Folgetermin. Doch an der Aufrichtigkeit des Angeklagten zweifelt einer der Opfer-Anwälte schon jetzt. Jan Schabbeck argwöhnt: Der in Mannheim lebende 63-Jährige stellt seine Arbeitsbedingungen besser dar, als sie tatsächlich waren – auch wenn schwer verständlich ist, warum er das tun sollte. Schließlich könnte es die Richter milde stimmen, wenn sie erfahren: Er hat einen fatalen Fehler gemacht, aber nur, weil ihn Vorgesetzte zu übergroßer Eile nötigten. Oder weil er Arbeiten erledigen sollte, für die er nicht richtig qualifiziert war. Der Angeklagte allerdings versichert: Wie man Pläne für Arbeiten an Rohleitungen lesen muss, hat er schon in der alten Heimat gelernt.
Anwalt: „Das ist lebensfremd“
Und auch von Zeitdruck will er nichts wissen: „Das war immer alles im grünen Bereich.“ Sogar um einen drohenden Arbeitsplatzverlust habe er sich keine Gedanken gemacht. Dabei hätte er dafür zeitweise wohl gute Gründe gehabt: Er war bei einer Leiharbeitsfirma beschäftigt, die ihn zu dem Rohrbau-Betrieb geschickt hatte. Der wiederum arbeitet schon seit Jahrzehnten für die BASF, doch seinen Rahmenvertrag mit dem Konzern hatte er zuletzt verloren: Seit Anfang 2015 kam er nur noch im Auftrag eines weiteren, dazwischengeschalteten Unternehmens zum Zug. Der Angeklagte allerdings versichert: Für solche Verwicklungen habe er sich nicht interessiert, weil er jederzeit einen neuen Job bekommen hätte. Und weil er nur ein kleiner Arbeiter sei. Opfer-Anwalt Schabbeck hingegen sagt später: „Das ist lebensfremd. Da macht er sich kleiner, als er ist.“ Wenn der Jurist mit diesem Verdacht richtig liegt und der 63-Jährige die Arbeitsbedingungen tatsächlich beschönigt, dann kann es dafür nur eine Erklärung geben: Er hofft nicht auf Milde, sondern auf einen Freispruch – der sich darauf stützt, dass da nichts war, was ihn zu so einem fatalen Fehler hätte verleiten können.
Rätsel um Schnitt-Foto gelöst
Doch dafür hätte sein Verteidiger Carsten Tews auch plausibel zu machen, dass es für das Inferno eine andere Ursache gegeben haben könnte. Und obendrein müsste er erklären, woher der Flex-Schnitt kam, der seinen Mandanten so schwer belastet. Der Schlitz klaffte an einer Pipeline, die neben jenem geleerten Rohr verlief, das der 63-Jährige zerlegen sollte. Zuletzt allerdings war tatsächlich ein vermeintlicher Beleg für Mauscheleien rund um diesen wichtigen Fund aufgetaucht. Denn das Gericht hat aus BASF-Beständen zusätzliche Fotos der Unglücksstelle bekommen. Mindestens eine der Aufnahmen zeigt den wenige Zentimeter langen Flex-Schnitt aus der Nähe. Doch obwohl der erst am 21. Oktober entdeckt worden sein soll, ist das Bild den gespeicherten Daten zufolge bereits am 19. Oktober um 11.46 Uhr entstanden. Allerdings ist auch ein Chemiker des Landeskriminalamts zu sehen. Und der war tatsächlich erst zwei Tage später vor Ort. Für Opfer-Anwalt Schabbeck ist damit klar: Das scheinbar so mysteriöse Foto ist kein verräterischer Beleg für finstere Machenschaften an der Unglücksstelle, mit denen vielleicht etwas vertuscht werden sollte. Es beweist lediglich, dass es mit einer Kamera gemacht wurde, deren Datum nicht richtig eingestellt war.