Rheinland-Pfalz BASF-Prozess mit Mini-Terminen durch die Sommerpause

Diese Flamme ließ die nahe Ethylen-Pipeline bersten: die Unglücksstelle auf dem BASF-Gelände kurz vor der großen Explosion.
Diese Flamme ließ die nahe Ethylen-Pipeline bersten: die Unglücksstelle auf dem BASF-Gelände kurz vor der großen Explosion.

So richtig wird der Frankenthaler Prozess um das BASF-Explosionsunglück im Oktober 2016 erst ab 19. August fortgesetzt, im Moment hat das Verfahren eigentlich Sommerpause. Verhandelt wird zwischendurch trotzdem: in Kurzterminen mit einem Mini-Programm, das sich ebenso gut bei anderer Gelegenheit abarbeiten ließe.

Um die Ethylen-Fernleitung auf dem Ludwigshafener BASF-Gelände soll es am Montag im Frankenthaler Landgericht gehen. Denn sie war im Oktober 2016 in einem gigantischen Feuerball zerborsten – mutmaßlich, nachdem ein Schlosser versehentlich ein benachbartes Rohr angeflext und so ein Feuer entfacht hatte. Dieser Brand allerdings hatte zunächst nur den Arbeiter selbst verletzt. Zu Dutzenden Verletzten und fünf Toten kam es hingegen erst, als in der Flammenhitze die große Süddeutschland-Pipeline platzte. Also sollen am Montag Unterlagen zu dieser Ethylen-Leitung vorgelesen oder – wenn es zum Beispiel um Skizzen geht – betrachtet werden. Das ist notwendig, damit sich später auch das Urteil auf diese Dokumente beziehen kann. Doch diese „Inaugenscheinnahme“ soll nur wenige Minuten dauern. Sie hätte daher ebenso gut zum Beispiel auf den 19. August gelegt werden können. Denn dann soll ein Tüv-Gutachter ohnehin erklären, wie diese Pipeline vor Gefahren in ihrer Umgebung zu schützen war.

Prozesse dürfen nicht zu lange unterbrochen werden

Doch der Kurztermin mit Mini-Programm hat trotzdem seinen juristischen Sinn. Denn der letzte große Verhandlungstag vor den Sommerferien war Ende Juli. Und Prozesse dürfen nicht allzu lang unterbrochen werden, so schreibt es das Gesetz vor. Wie groß der Abstand zwischen zwei Terminen im Höchstfall werden kann, ist von Fall zu Fall unterschiedlich zu berechnen. Doch mehr als einen Monat darf die Pause keinesfalls dauern, sonst ist das Verfahren geplatzt und muss wieder von vorne beginnen. Zum Problem kann diese Regel vor allem werden, wenn ein Prozess länger dauert als erwartet. Denn dann müssen die beteiligten Juristen freie Stellen in Kalendern finden, die schon längst gefüllt sind – mit anderen Verfahren, oder auch mit Urlaubszeiten. Die dafür so anfällige Sommerphase überbrücken die Richter im BASF-Prozess daher mit gleich zwei Mini-Terminen. Sie selbst müssen dann zwar trotzdem antreten, und auch der als Unglücks-Verursacher angeklagte Arbeiter hat zu kommen.

Letzter Zeuge könnte am 19. August aussagen

Aber sein Verteidiger und der für den Fall zuständige Staatsanwalt können problemlos einen Vertreter schicken, weil klar ist, dass nur ein paar Formalien erledigt werden. Und die Opfer-Anwälte dürfen ohnehin wegbleiben, wenn sie meinen, dass sie einmal nicht gebraucht werden. Wirklich vorangehen wird es daher erst wieder, wenn am 19. August der Tüv-Experte für Fernleitungen kommt. Wenn es nach dem derzeitigen Plan der Richter geht, wird er zugleich der letzte Zeuge sein. Die beteiligten Juristen könnten demnach am 21. August ihre Plädoyers halten. Und am 27. August würde das Urteil fallen. 

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