Rheinland-Pfalz Einwurf: Den Sinn verfehlt

Die Vorschrift hat schon ihren Sinn: Auch langwierige Prozesse dürfen nicht allzu lange unterbrochen werden, denn gerade für komplexe Verfahren müssen Juristen vorab riesige Aktenbündel studieren. Und deren Inhalt noch im Kopf haben, wenn sie im Gerichtssaal sitzen. Das können sie nicht, wenn nur alle paar Wochen gelegentlich ein Verhandlungstag angesetzt wird. Gerade in komplexen Verfahren pflegen aber zumeist auch ziemlich viele Juristen zu sitzen. Was die Terminfindung schwierig macht, sobald zusätzliche Verhandlungstage gebraucht werden. Da behelfen sich Richter irgendwann immer so, wie sie es jetzt auch im Prozess um das BASF-Explosionsunglück tun: Um die Pausen-Fristen nicht zu überschreiten, setzen sie Kurztermine mit reinem Symbolprogramm an, bei dem die eigentlich zuständigen Anwälte schwänzen können. Formal ist die Vorschrift damit eingehalten. Ihr Sinn allerdings wird trotzdem verfehlt.