Rheinland-Pfalz RHEINPFALZ Plus Artikel Abfallsammelstelle im Germersheimer US-Depot wartet auf Genehmigung

Das Tor 1 (im Bild links unten) des US-Depots. Auf einem Gelände links daneben soll die Abfallsammelstelle gebaut werden. Hier s
Das Tor 1 (im Bild links unten) des US-Depots. Auf einem Gelände links daneben soll die Abfallsammelstelle gebaut werden. Hier sollen jeweils drei, vier Wochen lang als »gefährliche Abfälle« deklarierte Stoffe wie Altöl und Lacke gelagert werden sowie Material, dessen Haltbarkeitsdatum abgelaufen ist.

Bundesverteidigungsministerium und Umweltschutzbehörde müssen dem Bau des Abfalllagers im Germersheimer US-Depot noch zustimmen. Laut Genehmigungsbehörde SGD soll es weniger als ein Jahr betrieben werden. Die Bürgerinitiative „Kein Gefahrstofflager“ befürchtet, dass am Ende die Pläne für das Lager nicht mit der Wirklichkeit übereinstimmen.

Germersheim/Lingenfeld. Die geplante Sammelstelle für gefährliche Abfälle im US-Depot Germersheim (wir berichteten wiederholt im März) ist noch nicht genehmigt. Das Bauprojekt liegt der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd in Neustadt (SGD) für ein Kenntnisgabeverfahren vor, teilte die Behörde auf Anfrage der RHEINPFALZ mit. Im Mai habe man zusätzliche naturschutzrechtliche Unterlagen angefordert, die im August nachgereicht worden seien. Diese Unterlagen lägen zurzeit der ebenfalls bei der SGD angesiedelten Oberen Naturschutzbehörde vor. Die Ergebnisse sollen dem Verteidigungsministerium zur Entscheidung vorgelegt werden. Wenn das Ministerium bestätigt, dass das Vorhaben bauplanungsrechtlich zulässig ist, werde die SGD das Kenntnisgabeverfahren abschließen. Gegen das Vorhaben hat die Gemeinde Lingenfeld, auf deren Gemarkung das US-Depot größtenteils liegt, Widerspruch eingelegt. Weitere Widersprüche gibt es laut SGD nicht.

SGD: Keine umweltschutzrechtlichen Vorbehalte

Nach Auskunft der Behörde bestehen momentan keine umwelt- und emissionsschutzrechtlichen Vorbehalte gegen den Bau der Abfallsammelstelle. Allerdings müsse die Obere Naturschutzbehörde noch die naturschutzfachlichen Unterlagen prüfen. Eine Überprüfungspflicht nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) bestehe indes nicht. Das geht aus einem der Redaktion vorliegenden internen Schreiben der SGD hervor. Das liege unter anderem daran, dass besagte Abfallsammelstelle weniger als ein Jahr betrieben werden soll. Zudem bestehe aus formalen Gründen kein Bezug zu den Gefahrstofflagern im US-Depot. Die Kapazität eines der Lager soll von 70 auf 1900 Tonnen erweitert werden (wir berichteten mehrfach). Gebaut werden soll die Sammelstelle für gefährliche Abfälle weiterhin nach den Plänen, über die die RHEINPFALZ berichtet hat, informierte die SGD-Pressestelle: Vorgesehen ist demnach eine Fläche von 30 mal 16 Metern. Die bestehende Betonfläche wird durch eine dreiseitig geschlossene Stahlhalle von 19 mal 10 Metern ergänzt. Das Halleninnere ist mit zwei 30 Zentimeter dicken Brandschutzwänden aus Stahlbeton in Lagerabschnitte unterteilt. Die drei Lagerabschnitte besitzen voneinander getrennte stoffundurchlässige Auffangwannen. Bei den aufzustellenden Containern handelt es sich nach SGD-Angaben um zugelassene Gefahrstoffcontainer, die über Auffangwannen im Boden verfügen, zum Beispiel natürlich belüftete Container zur passiven Lagerung von vorwiegend Ölen.

Es soll keine Munition gesammelt werden

Gesammelt werden sollen Abfälle aus dem laufenden Betrieb, zum Beispiel Altöl, ölverunreinigtes Material, Treib- und Schmierstoffe, Frostschutzmittel, Farb- und Lackreste, Reinigungsmittel sowie Altbatterien. Die Abfälle stammten aus den verschiedenen Einrichtungen im US-Depot. Hinzu kämen Produkte, die aus technischen Gründen, etwa weil das Haltbarkeitsdatum überschritten wurde, nicht mehr verwendbar seien und so zu Abfällen würden. Abfälle militärischer Herkunft, Munition zum Beispiel, „werden am Standort nicht generiert oder gelagert“. Die in der Sammelstelle zwischengelagerte Abfallmenge beträgt nach Auskunft der SGD maximal 28 Tonnen. In der Regel würden die Abfälle alle drei, vier Wochen abgeholt; bei Bedarf auch in kürzeren Intervallen. Ein zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb werde die Abfälle abholen und einer fachgerechten Entsorgung zuführen.

BI: Lager könnte größer werden als geplant

Die Bürgerinitiative „Kein Gefahrstofflager“ (BI) bezweifelt, dass es bei der genannten Lagermenge bleibt. In Anbetracht der geplanten Abmessungen des Lagers und mit Blick auf die von der US-Army vorgelegte Lagerliste habe dieses ein Fassungsvermögen, das um ein Vielfaches über der angegebenen Lagermenge liegt. Deshalb geht die BI davon aus, dass die beantragte Lagermenge „eine willkürlich gewählte Zahl“ ist, um unter der Schwellenmenge für eine Überprüfung nach dem BImSchG zu bleiben. Ein weiterer Grund, keine Immissionschutzrechtliche Überprüfung anzuordnen, ist laut besagtem internem SGD-Schreiben, dass die dafür erforderliche Lagermenge von mindestens 30 Tonnen nicht überschritten werde. „Insofern handelt es sich um den Umfang der voraussichtlich zu erteilenden Genehmigung und somit um den rechtlichen Betriebsumfang. Auf einen möglicherweise höheren tatsächlich möglichen Betriebsumfang kommt es dann nicht an“, heißt es in dem SGD-Schreiben. Die BI befürchtet vor diesem Hintergrund, dass hier etwas gebaut wird, das später größer ausfällt, als geplant, was aber hinterher auch nicht kontrolliert werde. Mangelnde Kontrolle hatte die BI den zuständigen deutschen Stellen wiederholt im Zusammenhang mit dem Betrieb der Gefahrstofflager im US-Depot vorgeworfen.

Bürgerinitiative schlägt alternativen Standort vor

Ein weiterer Kritikpunkt der BI ist, dass die Sammelstelle unmittelbar neben dem Tor 1 des US-Depots und damit in unmittelbarer Nähe zur Wohnbebauung und zum Stadion Wrede gebaut wird. Ein Standort am anderen Ende des großen Depotgeländes am Waldrand, wäre laut BI-Vorsitzendem und Anwohner Dietmar Bytzek im Hinblick auf einen möglichen Störfall weitaus besser.

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