Rheinland-Pfalz 68-Jähriger erschießt seine Frau

Amtlich versiegelt: Seinem Geständnis zufolge hat ein 68-Jähriger in dieser Erdgeschoss-Wohnung in Neuhofen die eigene Frau am M
Amtlich versiegelt: Seinem Geständnis zufolge hat ein 68-Jähriger in dieser Erdgeschoss-Wohnung in Neuhofen die eigene Frau am Mittwochabend mit zwei Schüssen in den Kopf getötet.

«Neuhofen/Speyer.» Einer der beiden Ermittler streift am Donnerstagvormittag vor der Eingangstür einer Erdgeschoss-Wohnung in Neuhofen (Rhein-Pfalz-Kreis) seine blauen Einweg-Handschuhe ab, als eine Nachbarin aus dem Mehrfamilienhaus ihn und seinen Kollegen anspricht: „Lebt die Frau noch?“ Schließlich sind am späten Mittwochabend auf einmal viele Autos mit Blaulicht vorgefahren. Und den 68-jährigen Mann aus dem Appartement haben Beamte in Handschellen abgeführt. Im Stunden später gegen ihn verhängten Haftbefehl wird als Vorwurf stehen, was er nach Angaben der Staatsanwaltschaft da schon in einer ausführlichen Vernehmung gestanden hat: dass er seine zwei Jahre jüngere Ehefrau gegen 21.45 Uhr mit zwei Schüssen in den Kopf getötet hat. Vorangegangen sein sollen schon lange schwelende Beziehungsprobleme: Immer wieder habe die 66-Jährige ihn verlassen, immer wieder sei sie zurückgekehrt. Und als sie am Mittwochabend wieder einmal gehen wollte, griff er nach eigenen Angaben spontan zur Waffe. Die wollte er seinem Geständnis zufolge nach den tödlichen Schüssen in den Kopf seiner Frau auch gegen sich selbst richten. Doch das schaffte er nicht mehr, als er das viele Blut sah. Stattdessen informierte er einen Bekannten, der wiederum die Polizei alarmierte. Damit erinnert der Fall aus Neuhofen an den eines 86-jährigen Speyerers, der Mitte Januar seine Frau umgebracht, seine in Verbindung damit geplante Selbsttötung aber abgebrochen hat. Und doch gibt es große Unterschiede zwischen den beiden nur wenige Wochen auseinanderliegenden Taten. Der Speyerer hat in seinem von den Ermittlern als glaubwürdig eingestuften Geständnis versichert: Er dachte, auch im Sinn seiner dementen Frau zu handeln, als er ihr Schlaftabletten gab und anschließend eine Plastiktüte über den Kopf zog. Denn mit der Pflege der 83-Jährigen war er inzwischen überfordert, dem Paar drohte eine Unterbringung im Heim und damit die Trennung – die der gemeinsame Tod in wechselseitigem Einvernehmen verhindern sollte. Doch einen Fall der oft eher symbolisch bestraften „Tötung auf Verlangen“ sehen die Ankläger da trotzdem nicht. Denn die liegt dem Gesetz zufolge nur vor, wenn der getötete Mensch „ausdrücklich und ernsthaft“ gesagt hat, dass er aus dem Leben scheiden wolle. Was die Speyererin der Aussage ihres Ehemanns zufolge so eindeutig dann doch nicht getan hat. Allerdings kann der 86-Jährige angesichts der tragischen Gesamtumstände inzwischen darauf hoffen, dass die Justiz seine Tat als Totschlag in einem „minderschweren Fall“ einstuft und er so doch noch zu einer milden Strafe kommt. Dem 68-Jährigen aus Neuhofen hingegen droht im Moment die volle Härte des Gesetzes. Denn die Ermittler gehen davon aus, dass er seine Frau mit den tödlichen Schüssen völlig überrascht hat. In der juristischen Fachsprache heißt das: Sie war „arg- und wehrlos“. Was zugleich bedeutet: Ihr Mann hat sie „heimtückisch“ umgebracht. Weshalb seine Tat derzeit nicht als Totschlag eingestuft ist, sondern sogar als Mord. Ein entsprechender Schuldspruch bedeutet für den Täter normalerweise eine lebenslängliche Haftstrafe. Doch ehe der 68-Jährige verurteilt wird, müssen die Ermittler noch viel klären. Damit der Tatort unverändert bleibt, hat ein Beamter die Tür der Erdgeschoss-Wohnung am Donnerstagvormittag mit einer Siegelmarke verklebt. Auf die Frage der Frau im Treppenhaus nach dem Schicksal ihrer Nachbarin antwortet sein Kollege mit zusammengepressten Lippen.

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