Im Garten
Honigbienen im Garten halten
Warum ein Hobbygärtner ein Bienenvolk in seinem Garten haben möchte, kann unterschiedliche Gründe haben. Weil man gerne Honig mag, damit die Obstbäume bestäubt werden, um etwas gegen das Bienensterben zu tun oder einfach, um dem emsigen Treiben der Insekten zuzuschauen. Was auch immer den Wunsch nach Honigbienen (Apis mellifera) im eigenen Garten beflügelt: Es gibt einiges, was man über die Bienen selbst sowie deren Haltung wissen muss.
Die fleißigen Insekten suchen in einem Flugradius von circa drei Kilometern rund um ihren Bienenstock nach Nektar. Sollte also ein Imker vor Ort in diesem Umkreis zu finden sein und seine Bienen auch bei sich auf dem Grundstück stehen haben, so werden diese sicher auch in den benachbarten Gärten Pollen ernten.
Das bedeutet aber auch: Stellt ein Imker einen seiner Bienenstöcke in einem umliegenden Garten auf, dann kommen die Bienen wieder an ihren ursprünglichen Standort zurück. Es sei denn, das Volk „vergisst“ ihn. Manche Imker verschließen daher den entsprechenden Bienenstock und stellen ihn ein paar Tage in den kühlen Keller, bevor er an den neuen Platz gebracht wird. Durch diese Prozedur sollen sich die Bienen den neuen Standort einprägen.
Eine Königin importieren
Die ideale Zeit für den Einzug eines Bienenvolkes in den Garten ist das Frühjahr. Allerdings ist der Aufwand für einen Hobbyimker, nur ein einzelnes Volk in einen Garten zu bringen sehr hoch. Schließlich stellt man nicht einfach im Frühjahr einen Bienenstock auf und erntet dann nur noch den Honig. Für das Imkern sind sehr viel mehr Schritte erforderlich. Zwar macht ein Bienenvolk fast alles selbst und würde eigentlich keinen Eingriff durch den Menschen benötigen. Doch damit das Volk gesund bleibt, sind immer wieder Hilfen durch den Imker notwendig.
So sollten die Bienen im Frühjahr und Sommer einmal wöchentlich auf Vitalität und Schwarmtrieb kontrolliert werden. Das ist bei nur einem Volk deutlich schwieriger. Schlecht sieht es zum Beispiel aus, wenn einem Volk die Königin verloren geht und es auch keine junge Brut mehr im Stock hat, aus der es sich eine neue Königin ziehen kann. Sind mehrere Völker an einem Standort vorhanden, kann der Imker einfach aus einem benachbarten Volk eine Wabe mit junger Brut entnehmen und sie dem weisellosen (Weisel = Königin) Volk geben.
Das wäre zwar auch aus einem weiter entfernten Volk möglich, würde aber mehr Zeitaufwand erfordern. Außer der Fahrtzeit muss der Imker unter anderem die Zeit einrechnen, um den sogenannten Smoker, mit dem man die Bienen bei der Arbeit am Stock fernhält, anzufeuern und wieder auszumachen. Und schließlich muss er den unter Umständen längeren Weg vom Stock zum Auto bedenken: Eine volle Honigzarge kann schnell rund 30 Kilogramm auf die Waage bringen.
Trotz allem kann es durchaus sein, dass ein ansässiger Imker bereit ist, ein Honigbienenvolk oder gleich mehrere Völker in einen fremden Garten zu stellen und von der Honigausbeute abzugeben. Auskunft gibt es beim örtlichen Imkerverein und auf der Internetseite des Imkerverbandes Rheinland Pfalz.
Nachbarn immer informieren
Bevor ein „geliehenes“ Bienenvolk in den Garten einzieht, ist es empfehlenswert, das Gespräch mit den Nachbarn zu suchen. Zwar ist es nicht verboten, Bienen hinterm Haus unterzubringen, und normalerweise ist dafür auch keine behördliche Genehmigung notwendig. Sicherheitshalber sollten Interessenten sich aber trotzdem bei der jeweiligen Gemeinde erkundigen, ob es nicht doch erforderlich ist. Unter Umständen kann das in bestimmten Außenbereichen der Fall sein. Auch in Schrebergärten-Anlagen gilt es, die jeweilige Satzung zu beachten.
Grundsätzlich ist in Wohngebieten die Haltung von Bienen nicht untersagt. Die Nachbarn müssen sogar Beeinträchtigungen durch Bienenflug sowie Verschmutzungen von Wäsche oder Autos durch Bienenkot hinnehmen, solange sie unwesentlich sind. Besser ist natürlich das Einvernehmen, vielleicht machen die Nachbarn sogar mit. Erfahrene Imker raten sogar dazu, die Nachbarn zum gemeinsamen Info-Gespräch mit dem entsprechenden Imker einzuladen. Dieser kann dann auch erklären, wie das Ausflugloch ausgerichtet werden sollte, welche Abstände zum Nachbargarten einzuhalten sind, und wie eine Wassertränke für die Insekten eingerichtet wird.
Eine Pflicht gibt es dann aber doch, die normalerweise der Imker übernimmt: die Anmeldung des Bienenvolks beim zuständigen Veterinäramt. Leidet das Volk nämlich unter einer Bienenseuche, muss dies gemeldet werden, um die Ausbreitung zu verhindern. Sehr gefürchtet ist die meldepflichtige Amerikanische Faulbrut. Völker, die davon betroffen sind, müssen vernichtet werden.