Im Garten RHEINPFALZ Plus Artikel EU-Pflanzenpass gegen Ausbreitung von Schädlingen und Krankheiten

Soll verhindern, dass Schädlinge eingeschleppt werden: der EU-Pflanzenpass.
Soll verhindern, dass Schädlinge eingeschleppt werden: der EU-Pflanzenpass.

Nicht nur Touristen, auch Pflanzen müssen bei Reisen innerhalb der EU einen Pass vorweisen. Seit Dezember 2019 gilt diese Pflicht für Zimmer-, Garten- und Balkonpflanzen sowie für Pflanzenteile und Saatgut bestimmter Arten. Ziel ist, die Einreise von „blinden Passagieren“ im Grün zu verhindern. Was Verbraucher dazu wissen sollten.

Der Pflanzengesundheitspass soll die Handelskette nachverfolgbar machen und die Verbreitung gefährlicher Schädlinge und Pflanzenkrankheiten unterbinden. Dies teilt Magdalene Pietsch vom Julius Kühn-Institut (JKI), dem Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen in Braunschweig, mit. Zu erkennen sind diese Pässe an der aufgedruckten EU-Flagge und der Aufschrift „Pflanzenpass/Plant Passport“. Aufmerksamen Verbrauchern dürften die kleinen Etiketten beim Pflanzenkauf schon aufgefallen sein.

Allerdings sind die ablesbaren Informationen auf dem Pflanzenpass vorwiegend für Kontrolleure und Behörden gedacht. Über sie kann der Weg des Produktes durch die EU bis zum Ursprungsland und zum Erzeugerunternehmen nachverfolgt werden. Beim Pflanzenkauf über Internet- und Versandhandel muss der Pass die Ware bis zum privaten Käufer begleiten. Ansonsten ist er lediglich für Transporte innerhalb der grünen Branche relevant.

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Käfern und Bakterien auf der Spur

Der Hintergrund für die Einführung des Pflanzenpasses: Pflanzenschädlinge können durch den weltweiten Handel und Tourismus – oftmals unbemerkt – um die ganze Welt reisen. So gelangen Insekten, Bakterien, Viren, Fadenwürmer und Pilze aus fernen Ländern in die Europäische Union und nach Deutschland. Finden die Schadorganismen hier optimale Lebensbedingungen vor, können sie sich stark vermehren, ausbreiten und oftmals große ökologische und ökonomische Schäden anrichten.

Im Fokus stehen daher Schädlinge, die in der EU nicht heimisch sind oder potenziell große Schäden an Pflanzen verursachen. Bekannte Beispiele dafür sind der Buchsbaumzünsler und die Kirschessigfliege, beide aus Asien eingewandert, sowie die aus Nordamerika eingeschleppte Walnussfruchtfliege. Ebenso dazu zählen der Asiatische Laubholzbockkäfer, der auch gesunde Laubbäume befällt, und Xylella fastidiosa, das Feuerbakterium, das in Süditalien dem Olivenanbau bereits schwer zugesetzt hat. Bei Feigenarten wie der Benjaminie, dem Gummibaum und der Echten Feige wird nach Bananenfaltern gesucht, deren Raupen Bananengewächse (Musaceae) zum Fressen gern haben.

Nur Pflanzen, die unter pflanzengesundheitlichen Aspekten untersucht und an denen keine Schädlinge festgestellt worden sind, erhalten den Pflanzenpass. Kommt es zum Befall in der Handelskette, lassen sich mithilfe des Passes weitere Befallsherde identifizieren und frühzeitig bekämpfen. Mit dem botanischen Namen der Pflanze und der Angabe des Herkunftslands biete der Pflanzenpass aber auch für Privatkunden interessante Informationen, so das JKI.

Auch Verbraucher können helfen

Laut JKI können auch Privatpersonen einen Beitrag leisten: Oftmals entdecken Klein- und Hobbygärtner und andere interessierte Bürger als erste einen eingeschleppten Schädling in ihrem Umfeld oder an zugekauften Pflanzen. Ein solcher Fund sollte umgehend dem zuständigen Pflanzenschutzdienst des jeweiligen Bundeslandes gemeldet werden.

Das Pendant zum Pflanzenpass in der EU ist im internationalen Handel das Pflanzengesundheitszeugnis. Im Internet werden häufig exotische Pflanzen ohne Pflanzengesundheitszeugnis angeboten, obwohl Gewächse aus Ländern außerhalb der EU ein solches Zeugnis zwingend benötigen. Pass und Zeugnis stellen sicher, dass nur gesunde, nicht befallene Pflanzen versendet werden. Daher sollten Verbraucher bei Bestellungen im Internet auf das Herkunftsland der Pflanzen und Pflanzenprodukte achten.

Zudem ist es sinnvoll, sich im Vorfeld über die jeweils gültigen Einfuhrbestimmungen zu informieren. In einem kurzen, leicht verständlichen Animationsvideo zeigt das JKI, worauf beim Pflanzenkauf im Internet geachtet werden sollte.

Info

  • Ansprechpartner für Rheinland-Pfalz: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Mainz, Marita Jostock, Tel. 0651 9494-528. E-Mail: Pflanzenschutz@add.rlp.de

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