Bauen und Wohnen Fußball-WM: Was Fans in Mietwohnungen beachten müssen
Berlin (dpa/tmn) - Am Donnerstag geht sie los - die Fußball-Weltmeisterschaft. Das erste Spiel der deutschen Nationalmannschaft folgt dann am Sonntag, 14. Juni, ab 19 Uhr. Spätestens dann zeigen einige Fans Flagge und schmücken ihre Wohnung. Aber was davon ist in Mietobjekten eigentlich erlaubt?
Wer sich eine Deutschlandfahne oder Fußballposter in die Fenster hängt, stört damit dem Deutschen Mieterbund (DMB) zufolge niemanden. Das kann Mieterinnen und Mietern also nicht untersagt werden. Selbst wenn im Mietvertrag ein Plakat- oder Fahnenverbot geregelt ist, gelte das allenfalls für Plakate mit politischem Inhalt sowie stark polarisierenden oder gar verletzenden Meinungsäußerungen.
Ab 22.00 Uhr gilt gesetzliche Nachtruhe
Auch Balkone dürfen ohne Zustimmung des Vermieters beflaggt werden, sofern sich die dafür notwendige Halterung rückstandslos entfernen lässt. Muss sie allerdings fest am Geländer oder der Fassade montiert werden, ist das ein Eingriff in die Bausubstanz, der Vermieterinnen und Vermieter zustimmen müssen. Wichtig ist zudem, darauf zu achten, dass sich Fanartikel nicht verselbstständigen und etwa bei Wind herabfallen und Passanten verletzen. Noch dazu darf die Fahne Nachbarfenster nicht auch noch mit beflaggen oder verschatten.
Wer die Spiele in der Wohnung, auf dem Balkon, der Terrasse oder im Garten verfolgen möchte, sollte darüber hinaus Rücksicht auf seine Umgebung nehmen. Gerade unter freiem Himmel werden Jubelstürme und der Original-Fernsehkommentar noch einmal lauter wahrgenommen als bei geschlossenen Türen und Fenstern. Gerade weil die Spiele oft spät in der Nacht sind, ist es wichtig zu wissen, dass ab 22 Uhr eine generelle Nachtruhe gilt. Geräusche sind zu dieser Zeit auf Zimmerlautstärke herunterzufahren.


