Sicherheit
Wo endet die Versammlungfreiheit?
Wovon hängt es ab, ob eine Demonstration stattfinden darf?
Grundsätzlich dürfen alle Demonstrationen stattfinden, solange die Teilnehmenden friedlich bleiben und keine Waffen dabeihaben. Das ergibt sich aus der im Grundgesetz festgeschriebenen Versammlungsfreiheit. Gleichzeitig muss dabei einiges beachtet werden – was genau, regelt das Versammlungsgesetz. Das ist in den Bundesländern unterschiedlich ausgestaltet.
Normalerweise muss der Veranstalter die Zusammenkunft mindestens 48 Stunden vor Bekanntgabe anmelden, meist bei der Polizei oder einer Ordnungsbehörde. Anders ist das nur bei Spontanversammlungen. Dazu zählen etwa Solidaritätskundgebungen, aber auch die propalästinensischen Demonstrationen am Samstag und Sonntag. Weil niemand vorher von dem Angriff wusste, durften sie ohne frühzeitige Anmeldung stattfinden.
Wann kann eine Demonstration trotzdem verboten werden?
Das Versammlungsgesetz des Bundes sieht vor, dass bestimmte Personengruppe nicht zusammenkommen dürfen. Das gilt zum Beispiel für verbotene Vereine oder verfassungswidrige Parteien. Ansonsten können Behörden eine Versammlung verbieten, wenn sie „die öffentliche Sicherheit oder Ordnung unmittelbar gefährdet.“ Weil die Versammlungsfreiheit aber ein hohes Gut ist, liegt die Hürde für ein Verbot relativ hoch. In Berlin etwa löste die Polizei eine Demonstration auf, nachdem Teilnehmende israelfeindliche Sprechchöre angestimmt hatten.
Wie werden jüdische und israelische Einrichtungen jetzt in Deutschland geschützt?
Jüdische Einrichtungen sind in Deutschland immer besonders gefährdet. Das zeigte auch der Anschlag auf die Synagoge in Halle, der genau vor vier Jahren stattfand. Nach dem Attentat erhielt der Zentralrat der Juden in Deutschland 22 Millionen Euro, um Synagogen und andere jüdische Einrichtungen baulich und technisch stärker sichern zu können.
Durch den Hamas-Angriff auf Israel hat sich die Bedrohung nun erneut verschärft. Bundesinnenministerin Nancy Faeser ordnete daraufhin an, den Schutz jüdischer und israelischer Einrichtungen zu verstärken. Das teilte ihr Ministerium am Wochenende auf der Nachrichtenplattform X (ehemals Twitter) mit. Dafür sind vor allem mehr Beamte vor den Einrichtungen und auf der Straße unterwegs.
Was fordern Politiker?
Dass der Angriff auf Israel auf deutschen Straßen gefeiert wurde, hat viele Politikerinnen und Politiker entsetzt. Der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Konstantin Kuhle warnte davor, dass die Versammlungsfreiheit nicht zu falschen Zwecken ausgenutzt werden dürfe, auch wenn diese ein hohes Gut sei. Kuhle sagte dieser Redaktion: „Niemand darf dieses Grundrecht missbrauchen, um Terror und Gewalt zu unterstützen, antisemitische Parolen zu verbreiten oder Straftaten zu begehen.“ Deswegen müssten die Behörden die Versammlungslage in den kommenden Wochen genau im Auge behalten, so Kuhle weiter. „Liegen entsprechende Erkenntnisse vor, müssen alle versammlungsrechtlichen Möglichkeiten bis hin zum Verbot einer Versammlung ausgenutzt werden.“ Er betonte: „Werden am Rande von Versammlungen Straftaten begangen, so müssen bei Menschen ohne deutschen Pass auch alle ausländerrechtlichen Maßnahmen ausgenutzt werden.“
CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann regte im Deutschlandfunk an, entsprechenden Straftätern, wenn sie zwei Staatsbürgerschaften hätten, die deutsche abzuerkennen. Die Grünen-Innenexpertin und Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der Bundestagsfraktion Irene Mihalic forderte, Vereinsverbote zu prüfen. Das könnte es erleichtern, die Demonstrationen zu untersagen.