Politik Wie den Helfern helfen?

Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius übergibt bei einer Weihnachtsfeier der Landesaufnahmebehörde im Lager Friedland ein
Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius übergibt bei einer Weihnachtsfeier der Landesaufnahmebehörde im Lager Friedland ein Geschenk an ein Flüchtlingskind. Dürfen sich bald auch die Helfer freuen?

Im Fall der Flüchtlingshelfer, die als Bürgen für Geflohene hohe Geldsummen an die Arbeitsagenturen zurückzahlen sollen, streben die Bundesländer eine Lösung an.

Die Innenministerkonferenz erteilte bei ihrer Herbstkonferenz in Leipzig den hauptsächlich betroffenen Ländern Niedersachsen und Hessen ein Mandat, gemeinsam mit der geschäftsführenden Bundesarbeitsministerin Katarina Barley (SPD) einen Ausweg aus dem Problem zu suchen. Dies teilten die Innenministerien von Sachsen und Niedersachsen gestern mit. „Wir können die Helfer und auch die anderen Verpflichtungsgeber nicht im Regen stehenlassen“, sagte Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD). Das Problem: Vor rund drei Jahren hatten Initiativen, Kirchengemeinden und Einzelpersonen in ganz Deutschland Bürgschaften gegenüber den Ausländerbehörden unterschrieben und sich darin bereiterklärt, für den Lebensunterhalt syrischer Flüchtlinge zu sorgen. Dabei waren sie nach einer Beratung durch die Behörden davon ausgegangen, dass ihre Verpflichtung mit der Anerkennung der Flüchtlinge enden würde – und somit nur für einige Monate bestünde. Mit Hilfe der Bürgschaftsverpflichtung erhielten die Syrer von den Behörden Visa, um über Aufnahmeprogramme der Länder (jedes Bundesland nimmt damit eine bestimmte Anzahl von Flüchtlingen auf) legal aus dem Bürgerkriegsland nach Deutschland reisen zu können. Im Januar 2017 änderte sich jedoch durch eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig rückwirkend die Rechtslage. Mit dem Ergebnis: Nun sollten die Verpflichtungsgeber die Kosten für die syrischen Flüchtlinge für mindestens drei Jahre tragen. Im Wesentlichen dreht sich alles darum, dass derjenige, der sich gegenüber der Ausländerbehörde oder einer Auslandsvertretung verpflichtet hat, die Kosten für den Lebensunterhalt eines Ausländers zu tragen, grundsätzlich sämtliche öffentlichen Mittel erstatten muss, die für dessen Lebensunterhalt aufgewendet werden. Die Rückforderung stehe nicht im Ermessen der betreffenden Behörden, heißt es im Ausländergesetz. Im Laufe des Jahres sind den deutschen Bürgen daraufhin Anhörungsbescheide über Kosten in Höhe von mehreren Zehntausend Euro ins Haus geflattert. So soll etwa die evangelische Lukas-Gemeinde in Wolfsburg rund 100.000 Euro für acht Personen zahlen. Von einem weiteren Bürgen in Wolfsburg wurden sogar bis zu 700.000 Euro gefordert. Man sei nun bestrebt, „eine Lösung zu finden, die erträglich ist für diejenigen, die die Bürgschaften übernommen haben und jetzt vor teils existenzgefährdenden Forderungen durch die Arbeitsagenturen stehen“, betonte Pistorius. In seinem Bundesland fordern Kommunen, Flüchtlingsrat und Diakonie die Einrichtung eines Hilfsfonds des Landes für Bürgen. Privatpersonen und Institutionen hätten 2014 und 2015 auf Basis einer „problematischen Rechtsauffassung“ des Innenministeriums Bürgschaften für geflüchtete Syrer unterschrieben, erklärte der niedersächsische Städtetag gestern. Es dürfe nicht sein, dass wohlmeinende Bürger oder Kirchengemeinden Härten ausgesetzt würden, weil sie falsch beraten worden seien.

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