Politik RHEINPFALZ Plus Artikel Tschechien: Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen Premier Babis ein

Unter Betrugsverdacht: der tschechische Premier Andrej Babis. Foto: REUTERS
Unter Betrugsverdacht: der tschechische Premier Andrej Babis.

Der Staatsanwalt habe seine Meinung geändert. Das ist die bislang dürftige Erklärung, weshalb das Betrugsverfahren gegen den tschechischen Premier Andrej Babis eingestellt werden soll. Damit setzt sich die Justiz selbst unter Vertuschungsverdacht.

Ein erstes Anzeichen für eine Einstellung gab es bereits Ende April, als es überraschend zu einem Wechsel im Justizministerium kam: Die neue Ministerin Marie Benesová war kaum im Amt, als sie Berichte über Ermittlungen der Polizei gegen den Premier als „Lüge“ und „Angriff auf Tschechien“ brandmarkte, ohne dies näher zu begründen. Ende Juni war es zur größten Massendemonstration in Tschechien seit der Wende vor 30 Jahren gekommen. Eine Bürgerinitiative warf Babis vor, seine Betrugsaffären mit Hilfe der Justiz vertuschen zu wollen.

Babis ist zweitreichster Mann des Landes

Babis, mit einem geschätzten Vermögen von 3,3 Milliarden US-Dollar zweitreichster Mann Tschechiens und seit zwei Jahren Premier, wird vorgeworfen, als ehemaliger Chef des Mischkonzerns Agrofert für ein Luxus-Wellness-Hotel namens „Storchennest“ knapp zwei Millionen Euro Fördergeld durch falsche Angaben der Eigentümerverhältnisse erschwindelt zu haben. „Es gibt keinen Betrug“, dementierte Babis wiederholt. Das „Storchennest“ gehöre nicht ihm, sondern seinen beiden Kindern aus erster Ehe.

Am Sonntag meldeten Medien vorab, die Staatsanwaltschaft gedenke, die strafrechtlichen Ermittlungen der Polizei einzustellen. Eine Pressekonferenz des zuständigen Anklägers Jaroslav Saroch wurde für Montag in Prag angekündigt, aber es erschien lediglich ein Sprecher. Der Staatsanwalt habe „seine rechtliche Meinung in der Einschätzung der Dinge geändert“, hieß es lapidar in der schriftlichen Begründung. Noch im Frühjahr wollte Saroch gegen Babis und andere Verdächtige, darunter auch Familienmitglieder, Anklage erheben. Die endgültige Entscheidung liegt jetzt bei der Leitung der Staatsanwaltschaft, von der lediglich erwartet wird, dass sie die Einstellung absegnet.

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