Politik Trumps „Muslimen-Bann“ darf in Kraft treten

Eine erste Einreisebann-Verfügung unterschrieb Donald Trump am 25. Januar im Weißen Haus.
Eine erste Einreisebann-Verfügung unterschrieb Donald Trump am 25. Januar im Weißen Haus.

Etappensieg für US-Präsident Donald Trump: Sein umstrittener Einreisebann für Bürger aus sechs muslimisch geprägten Ländern ist grundsätzlich zulässig. Endgültig klären will das US-Verfassungsgericht den Streit im Herbst.

Der Supreme Court kassierte gestern die Urteile niedrigerer Instanzen, die entsprechende Dekrete der Regierung Donald Trumps als verfassungswidrig eingestuft hatten. Ihre Begründung hatte gelautet: Die Maßnahmen verstießen gegen den Grundsatz der Religionsfreiheit. Das Oberste Gericht gab nun aber der Exekutive im Prinzip Recht: Es sei zwingend erforderlich, dass die Regierung die Sicherheit der Nation gewährleiste, heißt es in der Urteilsbegründung. Trump triumphierte: Die Entscheidung bedeute einen „klaren Sieg für unsere nationale Sicherheit“, erklärte er in einem schriftlichen Statement. Als Präsident könne er keine Leute ins Land lassen, die „uns Schaden zufügen wollen“. Gleichwohl besteht der Supreme Court auf wichtige Ausnahmen, so dass sich auch die Gegner Trumps als Etappensieger fühlen können. Von dem Verbot ausgenommen bleiben Personen, die, so wörtlich, nachweisen können, dass sie glaubwürdige Beziehungen zu einer Person oder einem Rechtsträger in den Vereinigten Staaten unterhalten. Dies sei zum Beispiel jemand, der Verwandte besuchen oder bei ihnen leben wolle. Auch Studenten aus den genannten sechs Ländern, die an amerikanischen Universitäten zugelassen seien, müsse die Einreise gestattet werden. Gleiches gelte für Beschäftigte, denen ein US-Unternehmen einen Job angeboten habe, oder für Dozenten, den man eingeladen habe, um vor amerikanischem Publikum einen Vortrag zu halten. Wer allerdings nicht über derartige Beziehungen verfüge, falle unter den Bann. Drei der neun Höchstrichter, die stramm konservativen Juristen Samuel Alito, Neil Gorsuch und Clarence Thomas, hatten darauf beharrt, Trumps Dekret ohne Abstriche für rechtens zu erklären. Sonderregelungen, schreiben sie, hätten nur eine Lawine von Verfahren zur Folge, in denen es darum gehen werde, den Begriff „Bona-fide-Beziehungen“ im Einzelfall auszulegen. Genau dazu – zu vielen Einzelfallklagen – könnte es nun kommen, wenn der Einreisebann ab Donnerstag für Staatsangehörige aus Iran, Jemen, Libyen, Somalia, Sudan und Syrien vorläufig in Kraft tritt. Zudem soll es einen 120-tägigen Einreisestopp für Flüchtlinge aus allen Ländern geben. Mit heißer Nadel gestrickt, hatte Trump bereits im Januar, nur wenige Tage nach seiner Vereidigung, das erste Einreiseverbot erlassen. Es führte zu chaotischen Szenen an den Flughäfen, bevor Richter in mehreren Bundesstaaten das Dekret außer Kraft setzten. Im März legten seine Rechtsberater eine überarbeitete Version vor. Doch trotz der Korrekturen erlitt Trump ein ums andere Mal wieder Schiffbruch – bis gestern. An einem Argument gegen den Bann hat sich aber nichts geändert – die bisherigen islamistischen Attentäter in den USA waren allesamt Menschen, die sich legal in den USA aufhielten oder sogar US-Bürger waren. Der „Muslimen-Bann“ spielte schon im Präsidentschaftswahlkampf eine prominente Rolle. Im Dezember 2015 hatte Trump gefordert, Muslime, egal welcher Nation, vorläufig nicht mehr ins Land zu lassen. Dass seine Einreisesperre auf dieser diskriminierenden Aussage beruht, war für mehrere Richter ein zentraler Grund dafür, sie abzulehnen. Das Inkrafttreten des Banns ergibt sich nicht aus der Abwägung des Für und Widers. Vielmehr ist sie eine Folge der Entscheidung, den Streit als Fall am Verfassungsgericht anzunehmen. Dass das Gericht den Fall zur Verhandlung annehmen würde, war erwartet worden. Wenn der Supreme Court den Fall abgelehnt hätte, hätten die vorherigen Blockaden automatisch weiter Bestand gehabt. Auswirkungen auf Touristen aus Europa hat die neue Wendung zunächst nicht. Deutsche können nach wie vor ohne Visum in die USA einreisen und 90 Tage bleiben. Auch wenn die Regierung Trump den Prozess der Visa-Vergabe seit Monaten deutlich erschwert: Die gestrige Entscheidung bezieht sich ausschließlich auf die in den Trump’schen Dekreten beschriebenen Länder und alle Flüchtlinge. Allerdings könnte es für Doppelstaatler, beispielsweise Deutsch-Iraner, zu Problemen kommen. Eine Beratung durch die US-Konsulate – zum Beispiel in Frankfurt am Main – empfiehlt sich.

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