Politik Stichwort: Versorgung mit Arztpraxen

Die medizinische Versorgung ist seit langem ein Ärgernis für Patienten in ländlichen Regionen. Daran hat auch die vor zwei Jahren in Kraft getretene Bedarfsplanung nichts geändert, nach der die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Krankenkassen die Verteilung der Arztpraxen festlegen sollen. Nach dieser Richtlinie gilt beispielsweise eine Region mit Hausärzten als zu 100 Prozent versorgt, wenn ein Hausarzt rechnerisch für 1671 Einwohner zuständig ist. Allerdings gibt es auch Spielräume bei regionalen Besonderheiten, oder wenn sich die Altersstruktur der Bevölkerung ändert. Ab einem Versorgungsgrad von 110 Prozent gilt in einer Region eine „Sperrgrenze“. Eine Folge kann sein, dass Praxen, die wegen des Ruhestandes oder Todes eines Arztes aufgegeben werden, nicht mehr von einem möglichen Nachfolger übernommen werden können. Die Kassenärztlichen Vereinigungen sind gehalten, solche Arztpraxen aufzukaufen und zu schließen. Der Arzt oder dessen Erben werden mit dem Verkehrswert der Praxis entschädigt. Wegen der Altersstruktur der Ärzte – ein Viertel von ihnen ist älter als 60 Jahre – stehen innerhalb der nächsten Jahre rund 10.000 Praxissitze zur Disposition. (wif)