Politik RHEINPFALZ Plus Artikel Sterbehilfe: Urteil mit Radikalität

Andreas Voßkuhle, Vorsitzender des Zweiten Senats beim Bundesverfassungsgericht, setzt nach der Urteilsverkündung zum Sterbehilf
Andreas Voßkuhle, Vorsitzender des Zweiten Senats beim Bundesverfassungsgericht, setzt nach der Urteilsverkündung zum Sterbehilfe-Verbot sein Richterbarett auf.

Das Verbot für Sterbevereine und Ärzte, Menschen für ihren Freitod Medikamente zu beschaffen und ihnen zu assistieren, hat das Bundesverfassungsgericht gekippt. Damit hatten die Verfassungsbeschwerden in Karlsruhe Erfolg.

Das Bundesverfassungsgericht hat das Gesetz gegen die „geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung“ von 2015 für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Das

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