Politik RHEINPFALZ Plus Artikel Sokolow oder Krasikow?

 Richter Olaf Arnoldi (rechts) sowie eine Kollegin und ein Kollege nehmen zu Beginn des Prozesses um den Mord im Kleinen Tiergar
Richter Olaf Arnoldi (rechts) sowie eine Kollegin und ein Kollege nehmen zu Beginn des Prozesses um den Mord im Kleinen Tiergarten im Gerichtssaal im Kriminalgericht Moabit ihre Plätze ein.

Im Berliner Prozess um einen Auftragsmord sitzt unsichtbar der russische Staat mit auf der Anklagebank. Wurde der eisern schweigende mutmaßliche Täter für die Schüsse bezahlt – oder tat er es aus Überzeugung?

Wer da wirklich in der Panzerglaskabine im Hochsicherheitssaal 700 des Berliner Landgerichts sitzt, darüber gehen die Meinungen weit auseinander. Für seinen Rechtsanwalt Robert Unger ist der Angeklagte ein russischer Staatsbürger namens Vadim A. Sokolow, geboren am 20. August 1970 in Irkutsk. Er sei Bauingenieur und wohnte zuletzt in Brjansk, führte sein Verteidiger weiter aus, der an diesem Ort einst den Honecker-Nachfolger Egon Krenz verteidigte. Auch der letzte DDR-Staats- und SED-Chef hatte bekanntermaßen eine besondere Beziehung zu Moskau. Bundesanwalt Ronald Georg hingegen sieht in dem unscheinbaren Mann auf der Anklagebank den russischen Staatsbürger Vadim N. Krasikow, der heute 55 Jahre alt ist und am 10. August 1965 in der Region Chimketskiy (Kasachstan) geboren wurde. Der Vertreter der Anklage hält den Aliasnamen „Vadim A. Sokolow“ für eine Tarnidentität, wie sie typisch ist für Agenten von Nachrichtendiensten.

Richter nicht festgelegt

Olaf Arnoldi, der Vorsitzende des Zweiten Strafsenats des Kammergerichts, das aus Sicherheitsgründen im Landgericht tagt, rief zwar zu Verhandlungsbeginn die „Strafsache Krasikow“ auf, fügte dann aber hinzu, dass er mal den einen, mal den anderen Namen gebrauchen werde – „da bin ich nicht festgelegt.“ Für den Generalbundesanwalt steht allerdings fest, dass der Angeklagte einen Menschen „heimtückisch und aus Habgier oder sonst aus niederen Beweggründen“ getötet habe. „Staatliche Stellen der Zentralregierung der Russischen Föderation“, erklärte Bundesanwalt Georg, hätten dem Angeschuldigten den Auftrag erteilt, den georgischen Staatsangehörigen tschetschenischer Abstammung Tornike S. Khangoschwili zu beseitigen.

In Oberkörper und Kopf

Somit sitzt auch der Kreml indirekt mit auf der Anklagebank. Krasikow soll laut Anklage am 23. August 2019 im Kleinen Tiergarten, nur ein paar Steinwürfe vom Landgericht entfernt, den Georgier regelrecht hingerichtet haben. Hintergrund sei die Gegnerschaft zum russischen Zentralstaat gewesen. Erst sei Khangoschwili, der im zweiten Tschetschenienkrieg (2000 bis 2004) eine Miliz führte, die gegen die russischen Truppen kämpfte, in den Oberkörper geschossen worden. Als er am Boden lag, habe der Täter zwei Mal aus kurzer Entfernung auf den Kopf gezielt.

Khangoschwili engagierte sich nach dem Tschetschenienkrieg in der russischen Teilrepublik Inguschetien und in Georgien gegen die russische Zentralregierung. Ende 2016, als eine russlandfreundliche Regierung in Tiflis die Macht übernahm, beantragte er Asyl in Deutschland.

Staatlicher Tötungsauftrag?

Der Bundesanwalt warf Krasikow, der die Tat bislang bestreitet und auch gestern eisern schwieg, vor, dem staatlichen Tötungsauftrag Folge geleistet zu haben – „entweder, um eine in ihrer Höhe nicht bekannt finanzielle Entlohnung zu erhalten, oder weil er das Motiv seiner Auftraggeber teilte, mit dem Exilgeorgier einen politischen Gegner zu liquidieren“. Der russische Geheimdienst FSB hatte deutsche Behörden 2012 darüber informiert, dass das spätere Mordopfer dem islamistischen „Kaukasischen Emirat“ angehöre und hatte ihn als „Terroristen“ und „Terroristenausbilder“ – wie politische Gegner häufig bezeichnet werden – diskreditiert. Auf der Liste, die an das Bundeskriminalamt geschickt wurde, standen neben dem Namen Khangoschwilis über ein Dutzend weitere Namen – nach Recherchen deutscher Ermittler sollen mindestens vier von ihnen inzwischen gewaltsam ums Leben gekommen sein.

Laut Anklage erhielt Krasikow den „Alias-Pass“ auf den Namen „Sokolow“ von einer russischen Behörde ohne biometrische Daten. Der Prozess, an dem die Ehefrau, die Kinder und Geschwister der Getöteten als Nebenkläger zugelassen sind, wird mit der Anhörung von Zeugen fortgesetzt.

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