Politik Rechtsterroristen verurteilt

München. Die Führungsriege der rechtsextremen Terrorgruppe „Oldschool Society“ ist zu Haftstrafen zwischen drei und fünf Jahren verurteilt worden. Das Oberlandesgericht München sprach die vier Angeklagten gestern der Gründung einer terroristischen Vereinigung und der Mitgliedschaft darin schuldig.

Nach Überzeugung des Staatsschutzsenats wollten die Angeklagten Anschläge auf Asylbewerberunterkünfte verüben, um Flüchtlinge aus Deutschland zu vertreiben. Dabei hätten sie auch den Tod von Menschen billigend in Kauf genommen, sagte der Vorsitzende Richter Reinhold Baier. Laut Urteil waren die Anschlagspläne schon weit fortgeschritten. Die Gruppe habe dafür Anfang Mai 2015 in Tschechien gefährlichen Sprengstoff illegal erworben. In einem Telefonat hatten der Anführer, „Präsident“ Andreas H. aus Augsburg, und sein „Vize“ Markus W. aus Sachsen darüber gesprochen, wie sie Nagelbomben bauen könnten. Der „Präsident“ erhielt viereinhalb Jahre Haft, sein Stellvertreter fünf Jahre, dessen Freundin Denise G. aus Sachsen drei Jahre und zehn Monate. Der „Pressesprecher“ der Gruppe, Olaf O. aus Bochum, wurde zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Die Angeklagten tauschten ihre Hasstiraden über Ausländer und Muslime im Internet über soziale Netzwerke und Messaging-Dienste aus. Im August 2014 gründeten sie eine Telefon-Chat-Gruppe, die sich laut Gericht immer mehr radikalisierte. Immer häufiger hätten die Teilnehmer über Aktionen gegen Ausländer gesprochen. Einigen ging es zu langsam voran, darunter Denise G., die sich selbst „Terror-Lady“ nannte. Die Anführer vereinbarten deshalb ein Mitgliedertreffen im Mai 2015 im sächsischen Borna, bei dem „Aktionen“ stattfinden sollten. Ende März 2015 gelang es einem verdeckten Ermittler, sich in die Chat-Gruppe einzuschleusen. Am 6. Mai 2015 wurden die vier Angeklagten bei einer bundesweiten Razzia festgenommen. Gefunden wurden Gas- und Schreckschusswaffen, Schlagringe, Schwerter, außerdem illegale Feuerwerkskörper aus Tschechien. Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Vorwurf der Anklage, blieb aber unter dem geforderten Strafmaß. Die Bundesanwaltschaft hatte Strafen zwischen viereinhalb und sieben Jahren beantragt. Sie ging davon aus, dass die Gruppe Anschläge verüben wollte. Die Verteidiger hatten in ihren Plädoyers tatsächliche Anschlagspläne angezweifelt und Freisprüche verlangt. Die Anwälte der Rädelsführer Andreas H. und Markus W. kündigten an, Revision einzulegen. Eine kampfbereite Truppe sei die „Oldschool Society“ keinesfalls gewesen, sagte ein Verteidiger. |dpa

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