Nichtraucherschutz RHEINPFALZ Plus Artikel Rauchverbot an Haltestellen

Baden-Württemberg hat seine Rauchverbote ausgedehnt, beispielsweise auf Schwimmbäder.
Baden-Württemberg hat seine Rauchverbote ausgedehnt, beispielsweise auf Schwimmbäder.

Am Montag ist in Baden-Württemberg ein verschärftes Nichtraucherschutzgesetz in Kraft getreten. Es hat Auswirkungen auch in Nachbar-Bundesländern – zumindest in der Theorie.

Die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (rnv) hat ihr Rauchverbot an Bushaltestellen auch auf Haltestellen in Hessen und Rheinland-Pfalz ausgedehnt. Das bestätigte eine Sprecherin auf Anfrage. Zuerst hatte der SWR berichtet.

Das zum 1. Juni in Kraft getretene baden-württembergische Nichtraucherschutzgesetz will den Gesundheitsschutz verbessern, insbesondere für Kinder, Jugendliche und vulnerable Gruppen. Deshalb darf jetzt beispielsweise nicht mehr auf öffentlichen Kinderspielplätzen, auf Schulgelände und in weiten Teilen von Zoos, Freizeitparks und Freibädern geraucht werden – und auch nicht mehr an Bus- und Straßenbahnhaltestellen. Bei der Umsetzung wollte die Verkehrsgesellschaft gleiche Regeln in ihrem gesamten Betriebsgebiet, bestätigte eine Sprecherin. Daher gilt das Rauchverbot nun auch an Haltestellen in der Vorderpfalz oder in Südhessen. Denn die Straßenbahnen und Busse der rnv fahren bis Bad Dürkheim und Viernheim im südhessischen Landkreis Bergstraße. Der rnv beruft sich dabei auf sein Hausrecht an den Haltestellen.

Rauchverbot in Beförderungsbestimmungen

Wirklich neu ist dieses Rauchverbot nicht: Es steht so auch schon längst in den Beförderungsbestimmungen des Verkehrsverbunds Rhein-Neckar (VRN), zu dem der rnv gehört. Dort ist in Paragraf 4 geregelt, wie sich Fahrgäste zu verhalten haben. Im Unterpunkt elf steht das Rauchverbot außerhalb von besonders gekennzeichneten Flächen – die es an Haltestellen nicht gibt. Dieses Verbot erstreckt sich auch auf E-Zigaretten.

Nach Angaben des baden-württembergischen Gesundheitsministeriums können Verstöße gegen das Rauchverbot mit Bußgeldern bis zu 200 Euro, im Wiederholungsfall auch bis zu 500 Euro, geahndet werden. Das Risiko dürfte zumindest in Rheinland-Pfalz eher gering sein. Der VRN betont, für die Kontrolle nicht zuständig zu sein und dafür auch gar kein Personal zu haben. Zuständig seien Kommunen und Betreiber. Beim rnv sieht das etwas anders aus: Das Sicherheitspersonal werde das Rauchverbot auch kontrollieren und durchsetzen, teilte das Unternehmen auf Nachfrage mit.

Wo beginnt die Haltestelle?

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat sich schon 2017 mit der Frage auseinandergesetzt, ob und von wem ein Rauchverbot an Haltestellen verhängt werden kann. Er war zum Ergebnis gekommen, dass dies von Länderseite aus möglich sei, da der Bund auf eine Regelung im Bundesnichtraucherschutzgesetz verzichtet habe. Als weitere Möglichkeit waren das Hausrecht der Verkehrsbetriebe und deren Beförderungsbedingungen genannt worden, allerdings mit der Einschränkung, dass die Haltestellen oft auch im Eigentum der Kommunen seien und sich in der Praxis ohnehin kaum abgrenzen lasse, wo Haltestelle und Hausrecht enden und der öffentliche Straßenraum beginnt. Der Wissenschaftliche Dienst kam daher zu der Schlussfolgerung: „Daher wird es den Verkehrsunternehmen in der Praxis weitgehend nicht möglich sein, flächendeckende Rauchverbote für Haltestellen zu regeln.“

Rheinland-Pfalz plant anderes

Der rheinland-pfälzische Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) hat auf Anfrage mitgeteilt, dass der Nichtraucherschutz im Land weiterentwickelt werden soll. Dies ist so auch im neuen Koalitionsvertrag geregelt. Rheinland-Pfalz will jedoch insbesondere auf Kinderspielplätzen ein Rauchverbot verhängen. Von weitergehenden Regelungen wie in Baden-Württemberg ist bisher nicht die Rede. Hoch hebt stärker darauf ab, auch E-Zigaretten, Vapes und Cannabis-Rauch-Produkte ins Nichtraucherschutzgesetz aufzunehmen. Neue Produkte dürften nicht dazu führen, dass bewährte Schutzstandards unterlaufen werden.

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