Ukraine-Krieg Putin-Haftbefehl mit eher symbolischer Bedeutung

Derzeit ist kaum vorstelllbar, dass der Haftbefehl gegen Putin vollstreckt wird.
Derzeit ist kaum vorstelllbar, dass der Haftbefehl gegen Putin vollstreckt wird.

Die Richter am Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag haben einem Antrag des Chefanklägers Karim Khan auf Ausstellung eines Haftbefehls gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin am Freitag stattgegeben. Zur Zeit hat dieser Haftbefehl aber vor allem eine symbolische Bedeutung.

Der Haftbefehl gegen Putin ist der erste Haftbefehl, den das Gericht im Zusammenhang mit mutmaßlichen Kriegsverbrechen in der Ukraine erlassen hat. Putin soll als Befehlshaber zur Verantwortung gezogen werden. Er habe seine zivilen oder militärische Untergebenen unzureichend kontrolliert, wird der Verdacht begründet. Der genaue Text der Haftbefehle werde nicht veröffentlicht, um Opfer und Zeugen zu schützen, wie das Gericht mitteilte. Doch es ist sehr unwahrscheinlich, dass Putin tatsächlich in Haft genommen und in eine der Zellen des Gerichts im Nordseebad Scheveningen eingesperrt wird. Das Gericht mit Sitz in Den Haag verfügt über keine eigene Polizeimacht, die den Präsidenten festnehmen könnte. Es ist derzeit auch illusorisch zu denken, dass Russland seinen eigenen Präsidenten dem Gericht ausliefern würde.

Haftbefehl schränkt Putins Bewegungsfreiheit ein

Aber ein solcher internationaler Haftbefehl schränkt Putins Bewegungsfreiheit ein. Sobald er in ein Land reist, das den Grundlagenvertrag des Gerichts ratifiziert hat, droht ihm die Festnahme.

Viele Länder, darunter auch Verbündete Russlands, erkennen die Zuständigkeit des Weltstrafgerichts im Gegensatz zu Moskau an und haben das entsprechende Statut ratifiziert. „Im Fall eines Besuchs Putins in einem dieser Länder, werden die örtlichen Behörden ihn verhaften müssen“, sagte der russische Anwalt Sergej Golubok dem Internetportal MO.

Momentan scheint ein Prozess gegen den russischen Präsidenten in Den Haag aber ausgeschlossen. Die Sprecherin des russischen Außenministeriums, Maria Sacharowa, hatte erst am Donnerstag zu möglichen Haftbefehlen gegen Russen gesagt: „Mögliche Haft-,Rezepte’, die von dem Internationalen Gericht ausgehen, sind für uns juristisch nichtig.“

Schwierige Fälle

Das Weltstrafgericht in Den Haag erkennt zwar keine Immunität an und will auch hohe Staatsrepräsentanten verfolgen. Doch wie schwer das ist, zeigt der Fall des Ex-Präsidenten des Sudan, Omar Al-Bashir. 2009 erließ das Gericht einen internationalen Haftbefehl gegen ihn wegen des Verdachts auf Völkermord in Darfur. Doch Al-Bashir wurde nie überstellt.

Die internationale Strafverfolgung von politischen oder militärischen Führern ist eine Sache des langen Atems. Charles Taylor etwa, der frühere Präsident von Liberia, wurde 2012 in Den Haag von einem Sondergericht wegen Kriegsverbrechen zu 50 Jahren Haft verurteilt. Und auch das UN-Kriegsverbrechertribunal zum früheren Jugoslawien verurteilte den ehemaligen Serbenführer Radovan Karadzic und Ex-General Ratko Mladic zu lebenslanger Haft wegen Völkermordes. Jahrelang waren sie zuvor untergetaucht.

Ein Prozess gegen Putin ist also nicht unbedingt ausgeschlossen, wenn auch unter den heutigen Bedingungen unvorstellbar. Zumal Russland eben als Mitglied im UN-Sicherheitsrat viel gewichtiger und einflussreicher ist als die meisten anderen Staaten.

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