Bundeswehr
Neuer Wehrdienst: Doppelstaatler in der Truppe willkommen
Die Bundeswehr will Doppelstaatler ausdrücklich in ihren Reihen haben – solange sie loyal sind. „Die Bundeswehr steht allen Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit offen. Dies gilt unabhängig von der Frage, ob eine Person daneben noch über weitere Staatsangehörigkeiten verfügt“, sagte eine Sprecherin des Verteidigungsministeriums in Berlin der RHEINPFALZ. Entscheidend sei „das Eintreten für die freiheitlich demokratische Grundordnung und die Loyalität zur Bundesrepublik Deutschland“. Vielfalt sei in der Truppe bereits „gelebte Praxis“.
Mehrstaatigkeit ist für Deutsche seit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts ausdrücklich zulässig: Wer die Staatsangehörigkeit besitzt oder erwirbt, muss sich grundsätzlich nicht für einen Pass entscheiden. Das Verteidigungsministerium rechnet deshalb damit, dass künftig mehr junge Deutsche mehrere Staatsangehörigkeiten haben – und damit auch mehr potenzielle Bewerberinnen und Bewerber für die Bundeswehr. Zugleich will die Politik die Truppe stärker für Menschen mit Migrationsgeschichte öffnen – als Antwort auf den zunehmenden Personalbedarf.
Prüfung der Verfassungstreue
Die Diskussion hat durch Zahlen des Statistischen Bundesamts, auf die sich die „Welt“ beruft, zusätzliche Aufmerksamkeit erhalten. Danach besitzt im Jahrgang 2008 bereits jeder sechste deutsche Mann mindestens eine weitere Staatsangehörigkeit. Dieser Jahrgang wird nach den aktuellen Plänen als erster wieder zur Musterung gebeten.
An den rechtlichen Voraussetzungen für den Dienst ändert sich dadurch nichts. Soldatin oder Soldat kann werden, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. „Im Rahmen des Einstellungsverfahrens unterscheiden wir nicht“, so die Sprecherin. Entscheidend sei, ob Bewerber bereit seien, sich klar zu den Werten des Grundgesetzes zu bekennen.
Streng bleibt die Prüfung der Verfassungstreue. „Sicherheitsrelevante Merkmale und Bedenken zur Verfassungstreue führen regelmäßig zu einem Ausschluss, also zu keiner Einstellung in die Bundeswehr“, stellt die Sprecherin klar. Für Verwendungen, die mit Geheimschutz verbunden sind, ist eine zusätzliche Sicherheitsüberprüfung vorgeschrieben. Sie dient dazu, Risiken wie Erpressbarkeit oder Ansprechbarkeit durch fremde Nachrichtendienste zu erkennen. Nicht der zweite Pass sei das Problem, betont das Ministerium, sondern mögliche Zweifel an der inneren Loyalität: Maßgeblich sei „eine individuelle Gesamtbetrachtung“.
Im Dienst gelten für alle Soldatinnen und Soldaten dieselben Rechte und Pflichten. Als „Staatsbürger in Uniform“ müssen sie der Bundesrepublik treu dienen und Recht und Freiheit verteidigen. Wer dagegen verstößt, muss mit disziplinarischen Konsequenzen rechnen – bis hin zur Entfernung aus dem Dienst.
Verpflichtende Musterung
Wie viele Doppelstaatler bereits in der Truppe sind, wird nicht systematisch erhoben. Hinweise gibt die Studie „Bunt in der Bundeswehr“: 8,9 Prozent der Befragten gaben an, einen Migrationshintergrund zu haben. Dass diese Anzahl künftig steigt, hält das Ministerium für wahrscheinlich.
Auch der geplante neue Wehrdienst verändert die Lage. Ab 2026 sollen alle jungen Männer mit deutschem Pass einen Fragebogen zur Eignung und Motivation ausfüllen. Ab 2027 ist für die ersten Jahrgänge wieder eine verpflichtende Musterung vorgesehen. Der Dienst in der Truppe bleibt zunächst freiwillig, die Wehrpflicht ist weiter ausgesetzt. Für die Heranziehung spielt die Anzahl der Pässe keine Rolle. Ausnahmen gelten nur, wenn internationale Vereinbarungen verhindern sollen, dass jemand doppelt dienen muss.
„Der neue Wehrdienst beruht auf Freiwilligkeit und sieht keine Pflicht zum Wehrdienst vor“, so die Ministeriumssprecherin. Pflicht seien nur Fragebogen und Musterung. Wie hoch der Anteil von Doppelstaatlern künftig sein wird, lasse sich noch nicht beziffern. Für die Bundeswehr steht jedoch fest: Entscheidend ist nicht, wie viele Pässe jemand besitzt, sondern ob er bereit ist, für die Bundesrepublik einzustehen.
Lesen Sie auch: Bundeswehr: Pflicht durch die Hintertür