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Eingang zum Landgerichts-Gebäude in Landau.

Wer „im Namen des Volkes“ urteilt, muss wenigstens versuchen, die Öffentlichkeit von seiner Entscheidung zu überzeugen. Das aber haben die Landauer Richter im Mordfall Mia nicht getan.

Die Südpfälzer Juristen scheinen bei einem Papst in die Lehre gegangen zu sein. „Fiat iustitia et pereat mundus“, schrieb Hadrian VI., als er in den 1520er-Jahren einen Mörder begnadigen sollte, nur weil der ein Adeliger war: Die Gerechtigkeit soll durchgesetzt werden, auch wenn darüber die Welt zugrunde geht. Doch was einst als Leitspruch für prinzipientreue Richter gemeint war, gilt längst als Maxime weltfremder Paragrafenreiter, die stur auf Vorschriften pochen. Und denen egal ist, was das für Folgen hat. Genau diesen Eindruck machten die Richter des Landauer Landgerichts im Mia-Prozess schon von Anfang an. Zum Ende des Verfahrens haben sie ihn jetzt noch einmal mit aller Macht bekräftigt. Sicher, das Alters-Gutachten eines Experten ließ ihnen keine Wahl: Abdul D. könnte noch gerade so minderjährig gewesen sein, als er am 27. Dezember 2017 in Kandel seine Ex-Freundin Mia erstach. Also mussten sie den Angeklagten als Jugendlichen behandeln und den Prozess gegen ihn nichtöffentlich führen.

Themen von öffentlichem Interesse

Doch in dem Verfahren ging es um Themen, über die auch die Öffentlichkeit debattieren können muss. Zu klären war beispielsweise, wie viel persönliche Schuld einem jungen Mann zuzubilligen ist, der mutmaßlich im Verbund einer Großfamilie aufwuchs und dann ohne ältere Angehörige in ein ihm fremdes Land mit ihm fremden Sitten zog, wo ihn das Jugendamt und aus Steuergeld finanzierte Betreuungseinrichtungen für im Schnitt gut 5000 Euro pro Monat in ihre Obhut nahmen. Indirekt geht es damit auch um die Frage, inwieweit staatliche Stellen und ihre Kooperationspartner ihrer Verantwortung gerecht wurden. Und ob sie das überhaupt konnten.

Im Geheimen

Eine weitere, besonders brenzlige Frage hatte der Gerichtssprecher am Prozessbeginn selbst aufgeworfen, als er über das mögliche Motiv des Afghanen sagte: „Also, es ist die Vermutung, dass der Angeklagte aufgrund seiner kulturellen Herkunft eine ganz besonders übersteigerte Eifersucht und eben auch diesen Rachegedanken hat.“ Ob sich diese These im Verfahren bestätigt hat, soll nun geheim bleiben. Denn das Landgericht hat schlussendlich lediglich mitgeteilt, dass es die tödliche Messer-Attacke des Afghanen als Mord einstuft und ihn zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt.

Warum keine Höchststrafe?

Alles andere lässt die Justiz offen, weil das deutsche Recht gerade jüngere Täter besonders schützen will. Das allerdings bedeutet zugleich: Niemand erfährt, was für Abdul D. gesprochen hat. Dabei müssen seine Richter doch Gründe gehabt haben, um auf die Jugend-Höchststrafe von zehn Jahren zu verzichten. Während sie schweigen, tobt im Internet umso hemmungsloser die Empörung über eine deutsche „Kuschel-Justiz“, die zu Verbrechern immer viel zu milde sei. Und zu Ausländern sowieso. Natürlich, viele Wutbürger scheren sich schon lange nicht mehr um Argumente. Und daher wären sie auch von einer noch so ausgefeilten Öffentlichkeitsarbeit der Justiz nicht zu überzeugen.

Es geht auch anders

Doch wer „im Namen des Volkes“ urteilt, der muss das wenigstens versuchen. Der Landauer Gerichtssprecher allerdings behauptet: Die Vorschriften ließen ihm keine Wahl. Obwohl die auch in Darmstadt gelten. Dort verhandelt das Landgericht einen ganz ähnlich gelagerten Fall: Ein möglicherweise minderjähriger Zuwanderer stach seine Ex-Freundin nieder, doch das Opfer hat glücklicherweise überlebt. Und dort werden Berichterstatter wenigstens zur Urteilsverkündung zulassen. Nichts gegen Papst Hadrian VI. und seine Prinzipientreue. Aber vielleicht sind die hessischen Richter bei jemanden in die Lehre gegangen, der sie besser vorbereitet hat als ihre Südpfälzer Kollegen.

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