Verfassungsschutz
Menschenrechtler unter Dauerbeobachtung
Das Kölner Bundesamt für Verfassungsschutz hatte von 1970 bis 2008 Material über den linken, aber parteilosen Geheimdienst- und Polizeikritiker gesammelt, der auch jahrelang Präsident der Internationalen Liga für Menschenrechte war. Registriert wurden vor allem Gastbeiträge und Interviews in linken Medien wie „Neues Deutschland“ oder „Marxistische Blätter“, aber auch Auftritte bei der Deutschen Kommunistischen Partei, der Vereinigung der Nazi-Verfolgten oder der „Roten Hilfe“.
Laut dem jetzt vom Bundesverwaltungsgericht bestätigten Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster von 2018 vertritt Gössner keine verfassungsfeindlichen Positionen. Die Beobachtung habe schwerwiegend seine Grundrechte beeinträchtigt, sei unverhältnismäßig gewesen und könne abschreckende Wirkung auf die Ausübung der Meinungs- und Pressefreiheit haben. Die dagegen gerichtete Revision des Verfassungsschutzes wurde zurückgewiesen, wie am Donnerstag eine Gerichtssprecherin auf Nachfrage bestätigte. Eine Begründung dafür liegt noch nicht vor.
„Blamable Niederlage“
Die Dauerbeobachtung des heute 72-Jährigen, die bereits während seines Studiums begann, war von dem Geheimdienst damit begründet worden, dass Gössner linksextremistische Bestrebungen unterstütze; dabei agiere er absichtlich nicht als Mitglied, sondern nur als vermeintlich unabhängiger Experte, denn dadurch wirkten seine Äußerungen glaubwürdiger.
Gössners Anwalt Udo Kauß schrieb am Donnerstag in einer Pressemitteilung, dass es sich bei diesem Fall um die längste bisher dokumentierte „Dauerbeobachtung einer unabhängigen, parteilosen Einzelperson durch den Inlandsgeheimdienst“ handele. Mit dem jüngsten Urteil sei Gössner nun „endlich rechtskräftig rehabilitiert“. Die seit 1970 verantwortlichen Bundesinnenminister und Präsidenten des Bundesverfassungsschutzes hätten „eine schwere und blamable Niederlage erlitten in diesem skandalösen Überwachungsfall“.