Politik Mehr Flüchtlinge auf dem Arbeitsmarkt

Über 300.000 Flüchtlinge hatten im Mai eine Arbeit.
Über 300.000 Flüchtlinge hatten im Mai eine Arbeit.

«Nürnberg/Saarbrücken.» Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) gingen im Mai dieses Jahres 307.000 Menschen aus den acht Hauptherkunftsländern von Flüchtlingen – Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien – einer Beschäftigung nach. Von ihnen waren 238.000 sozialversicherungspflichtig beschäftigt – ein Plus von 88.000 gegenüber dem Vorjahr. „Das läuft alles ganz gut“, sagte BA-Vorstandschef Detlef Scheele. Die Flüchtlingssituation auf dem Arbeitsmarkt gebe keine Veranlassung, schwarz zu malen. Gleichwohl brauche die Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt einen „langen Atem“, heißt es seitens der BA, die dabei auf die vergleichsweise geringe Beschäftigungsquote von Flüchtlingen verweist: Diese lag im Mai bei 27,2 Prozent. Für alle Ausländer lag die Quote hingegen bei 49,3 Prozent, für Deutsche bei 68,3 Prozent. Die Beschäftigungsquote unter Flüchtlingen ist stark abhängig davon, aus welchem Land sie kommen. So lag die entsprechende Quote bei Zugewanderten aus Pakistan bei 41,7 Prozent, bei Syrern lediglich bei 22,6 Prozent. Fast 482.000 Flüchtlinge waren im Juli 2018 arbeitssuchend gemeldet – diese Zahl bleibt seit Monaten nahezu konstant. Zu dieser Gruppe zählen auch Menschen, die einen Integrations- oder Sprachkurs absolvieren. Arbeitslos gemeldet waren im gleichen Zeitraum 187.000 Flüchtlinge. In Rheinland-Pfalz waren im Juli 9471 Flüchtlinge arbeitslos. Auch im Land stieg die Anzahl der Flüchtlinge in Arbeit zuletzt deutlich an. So waren im Januar laut BA-Regionaldirektion landesweit gut 7300 Flüchtlinge sozialversicherungspflichtig beschäftigt, über 2000 mehr als im Vorjahresmonat. Insgesamt waren zu Jahresbeginn 12.000 Flüchtlinge in Arbeit, fast 2900 mehr als im Januar 2017. Unterdessen will die SPD abgelehnten Asylbewerbern und Geduldeten mit einer Stichtagsregelung ermöglichen, vom Asylverfahren in die Fachkräfteeinwanderung zu wechseln. „Dieser Spurwechsel sollte an eine Stichtagsregelung gebunden werden“, erklärten Fraktionsvize Eva Högl und der innenpolitische Sprecher der Fraktion, Burkhard Lischka. Konkret schlagen sie vor, gut integrierten Ausländern, die zum 1. August 2018 in einem Ausbildungsverhältnis oder einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis standen, die Möglichkeit zu eröffnen, „einen regulären Aufenthaltstitel im Rahmen des künftigen Einwanderungsgesetzes zu bekommen“. Die Union spricht sich ebenso wie der Arbeitgeberverband Gesamtmetall gegen einen solchen „Spurwechsel“ aus. Kommentar Seite 2

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