Politik Martin Schulz: Kompetenzen überschritten

91-95383387.jpg

SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz hat in seiner Amtszeit als Präsident des EU-Parlaments zugelassen, dass ein Mitarbeiter für sich und Kollegen Beförderungsbeschlüsse formulierte.

Aus einer Antwort der Parlamentsverwaltung an den von der CDU-Politikerin Inge Gräßle geführten Haushaltskontrollausschuss geht hervor, dass Schulz am 21. Oktober 2015 Beförderungsbeschlüsse unterschrieb, die nicht den Hausregeln entsprachen. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur sollte mit den als Präsidentenbeschluss verfassten Entscheidungen festgelegt werden, dass Mitarbeiter nach ihrem Ausscheiden aus dem Team von Schulz lukrative Dienstgrade behalten. Pikant ist vor allem: Schulz ließ es zu, dass die Beförderungsbeschlüsse von einem Mitarbeiter formuliert wurden, der selbst davon profitiert hätte. Aus dem Schulz-Lager heißt es, der damalige Präsident habe guten Glaubens nur unterschrieben, was ihm sein Rechtsberater, ein Beamter mit CDU-Parteibuch, vorgelegt habe. Die Parlamentsverwaltung verweist darauf, dass die rechtswidrigen Beschlüsse nie umgesetzt worden seien. Die betroffenen Mitarbeiter bekamen schließlich erst im Dezember 2015 eine Beförderung – die Angaben aus der Volksvertretung zufolge deutlich unattraktiver ausfiel als die zunächst vorgesehene. Das Parlament hatte am Mittwochabend zudem mitgeteilt, dass Schulz nach eigenen Angaben überzeugt war, dass die Beschlüsse im Einklang mit geltenden Regeln stehen. Ein SPD-Sprecher in Berlin sagte: „Die Antworten der Verwaltung des Europäischen Parlaments zeigen, dass die Vorwürfe gegen Martin Schulz haltlos sind.“ Schulz, der von 2012 bis Anfang 2017 Präsident der EU-Volksvertreter war, hat sich bislang nicht persönlich zu den Vorwürfen geäußert. Erledigt ist die Sache für ihn noch nicht. Neben dem Haushaltskontrollausschuss prüft auch das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (Olaf), ob es zu Unregelmäßigkeiten kam. |dpa

x