Politik
Kommunalpolitiker fordern: Flüchtlinge rasch in Arbeit bringen
Es sei wichtig, dass Flüchtlinge rasch in Arbeit kämen – auch mit Blick auf die gesellschaftliche Akzeptanz, erklärt Joachim Walter (CDU), der Präsident des Landkreistags. Dabei wissen natürlich auch die Landräte, dass es die Pflicht schon gibt – jedenfalls auf dem Papier. So heißt es im Asylbewerberleistungsgesetz, dass arbeitsfähige Asylbewerber, „zur Wahrnehmung einer zur Verfügung gestellten Arbeitsgelegenheit verpflichtet sind.“ Dafür bekommen sie 80 Cent je Stunde. Allerdings gibt es nur wenige dieser „Arbeitsgelegenheiten“. Denn laut Gesetz sollen sie primär in den Unterkünften selbst stattfinden, genauer: zur „Aufrechterhaltung und Betreibung der Aufnahmeeinrichtung“. Darunter fällt beispielsweise, das Haus zu putzen oder die Grünfläche rund um das Gebäude zu pflegen. Daneben sollen die „Arbeitsgelegenheiten“ bei staatlichen, kommunalen oder gemeinnützigen Stellen nur dann entstehen, wenn sie keine bestehenden Jobs verdrängen.
Zwar gibt es keinen bundesweiten Überblick, wie viele dieser Jobs es zuletzt gab. Dass sie unter diesen engen Voraussetzungen kaum entstehen, liegt auf der Hand. Die Landräte fordern deshalb eine Pflicht, die über den bestehenden rechtlichen Rahmen hinausgeht. So soll eine „Win Win“-Situation entstehen: Firmen, die dringend Leute suchen, bekommen neue Mitarbeitende – und die Asylbewerber müssen, so Walter, „nicht über längere Zeit tatenlos herumsitzen“. Konsequenterweise fordert er, bestehende Arbeitsverbote für Geflüchtete aufzuheben.
Erster Anlauf ein Flop
Wie die Ampel das Gesetz ändern müsste, ist allerdings offen. Klar ist nur, dass ein erster Anlauf in diese Richtung ein Flop war. Von 2016 bis 2020 gab es Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM), die ebenfalls mit einer Pflicht verbunden waren. Sie zielten auf „externe FIM“, um so die Integration in den Arbeitsmarkt zu forcieren.
Anfangs hatte die große Koalition mit etwa 100.000 FIM gerechnet – tatsächlich kamen bundesweit nur knapp 40.000 zustande, wie die Bundesregierung im Juli 2021 mitteilte. Mit einer Neuauflage der FIM wäre also kaum etwas gewonnen. Bundesweit stellten von Januar bis Ende Juni diesen Jahres knapp 151.000 Personen einen Antrag auf Asyl.
Die Pflicht, wie sie im Asylbewerberleistungsgesetz steht, gilt nicht für die Flüchtlinge aus der Ukraine. Sie sind ja nicht im Asylverfahren und dürfen arbeiten. Aktuell leben in Deutschland knapp 800.000 Personen im Alter von 15 bis 65 Jahren, die ukrainische Staatsbürger sind. Mehr als 300.000 von ihnen sind in Integrations- und Sprachkursen, 143.000 haben eine sozialversicherungspflichtige Stelle. Das sind nicht viele, wenn man bedenkt, dass die Flüchtlinge laut dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) beruflich sehr gut qualifiziert sind.
Zeit – ein wesentlicher Faktor
Allerdings können viele keinen Job annehmen, weil es an Kinderbetreuung oder Sprachkursen fehlt oder weil ihre ukrainische Qualifikation in Deutschland (noch) nicht anerkannt ist. Landrat Walter will deshalb, dass derjenige, der in der Ukraine in der Pflege oder der Kinderbetreuung tätig gewesen sei, dies auch hier tun dürfen, bis die Anerkennung vorliege. Und in der Gastronomie oder der Lebensmittelbranche gebe es viele offene Jobs, die man auch machen könne, ohne Deutsch auf hohem Sprachniveau sprechen zu können.
Was die Integration in den Arbeitsmarkt angeht, ist Zeit ein wesentlicher Faktor. Inzwischen sind nach Angaben des IAB 54 Prozent der Geflüchteten erwerbstätig, die 2015 in die Bundesrepublik kamen – das ist ein Plus von zehn Prozentpunkten gegenüber 2020. Die meisten waren in Vollzeit tätig, 15 Prozent machten eine Ausbildung, ein Praktikum oder einen Minijob.