Politik
Kommentar: Die Gefahren der Gesichtserkennung
Automatisierte Gesichtserkennung ist der nächste Schritt bei der Videoüberwachung des öffentlichen Raums. Warum es trotzdem besser ist, darauf zu verzichten.
Das lief ungünstig für Bundesinnenminister Horst Seehofer. Gerade als seine Pläne publik wurden, der Bundespolizei an über 100 Bahnhöfen und gut einem Dutzend Flughäfen den Einsatz von Systemen zur Gesichtserkennung gesetzlich zu erlauben, machte eine US-Firma mit eben einer solchen Technik von sich reden – im negativen Sinn.
Clearview hat nach eigenen Angaben mehr als drei Milliarden Bilder von öffentlich zugänglichen Plattformen wie Facebook, Instagram oder Twitter zusammengerafft. Ein Programm kann nun ein Gesicht mit dem Material aus dieser gigantischen – illegalen – Datenbank abgleichen und die betreffende Person identifizieren. Polizeibehörden in den USA sollen laut „New York Times“ begeistert sein von diesem Fahndungsinstrument, Bürgerrechtler sind entsetzt über diesen tiefen Eingriff in die Privatsphäre.
Einkaufsbummel unter Beobachtung
Ohne dass ein direkter Zusammenhang zu der Clearview-Enthüllung besteht, hat Horst Seehofer seine Gesichtserkennungspläne glücklicherweise wieder auf Eis gelegt. Aber es ist nicht davon auszugehen, dass das Thema damit abgehakt ist. Dafür ist der Reiz der Überwachungstechnologie einfach zu verlockend: Kameras sind stark verbreitet, Aufnahmetechnik hat sich verbessert, die Software ebenfalls.
Wer beispielsweise in der Mannheimer Innenstadt einen Einkaufsbummel unternimmt, steht unter ständiger Beobachtung. Mit fast 70 Kameras an neun Standorten hält die Polizei das Geschehen im Blick, um für mehr Sicherheit zu sorgen. Teilweise kommt „intelligente“ Technik zum Einsatz – algorithmenbasierte Bildauswertung soll bei auffälligem Verhalten im öffentlichen Raum automatisch Alarm schlagen. Datenschützer sehen das sogar als einen Vorteil für die Bürger an, weil nur noch verdächtige Szenen von den Beamten beäugt werden statt das gesamte Material.
Bundespolizei testet am Bahnhof
Noch lässt sich nicht bewerten, wie gut das Mannheimer System funktioniert. Aber es zeigt, wie der Einsatz von künstlicher Intelligenz – in diesem Fall die Auswertung großer Mengen an Bilddaten durch Computer – die Möglichkeiten von Videoüberwachung erweitern kann. Der nächste Schritt ist dann eben Gesichtserkennung, die aber viel kritischer zu bewerten ist.
Da ist zunächst die technische Seite: Die Bundespolizei hat es am Berliner Bahnhof Südkreuz schon durchgespielt. Getestet wurde, ob die Programme einige hundert Pendler, die sich freiwillig gemeldet hatten, wieder identifizieren können. Vom Bundesinnenministerium wurde das Projekt als gelungen bewertet, doch ist diese Einschätzung umstritten.
San Francisco sorgt sich um Bürgerrechte
Die Systeme haben unter realen Bedingungen noch Schwierigkeiten. Hinzu kommt: Selbst ein verschwindend geringer Prozentsatz an falschen Treffern hätte im großflächigen Einsatz enorme Auswirkungen. Bei einer Suche nach Straftätern würden dann viele unbescholtene Personen ins Visier der Polizei geraten.
Die Technikbegeisterung in den Sicherheitsbehörden bremst das kaum. Doch es gibt noch die ethische Seite. San Francisco in Kalifornien, wo die großen US-Internetkonzerne sitzen, hat der städtischen Polizei automatisierte Gesichtserkennung verboten – aus Sorge vor der Verletzung von Bürgerrechten. Das Gesicht ist, wie der Fingerabdruck, ein eindeutiges persönliches Merkmal. Eine Identifizierung auf Schritt und Tritt wäre im extremsten Fall denkbar, schon die Möglichkeit einer solchen Totalüberwachung hätte einen einschüchternden Effekt und würde die individuelle Freiheit einschränken. Vom Missbrauchspotenzial gar nicht erst zu reden.