Politik Kennzeichnungspflicht für Gentechnik gestärkt

Zieht bisher als Verkaufsargument – insbesondere in Deutschland: der Hinweis auf ein gentechnikfreies Produkt.
Zieht bisher als Verkaufsargument – insbesondere in Deutschland: der Hinweis auf ein gentechnikfreies Produkt.

«Luxemburg.» Pflanzensorten, die mit Hilfe neuer Züchtungsverfahren durch gezielte Eingriffe ins Erbgut entstandenen sind, gelten nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ebenfalls als „Gentechnisch veränderte Organismen“ (GVO). Damit unterliegen sie grundsätzlich den Bestimmungen der GVO-Richtlinie aus dem Jahr 2001, wie die Richter gestern in Luxemburg entschieden (Aktenzeichen: C-528/16). Die Richtlinie sieht Regeln zur Umweltverträglichkeitsprüfung und Zulassung sowie Pflichten zur Rückverfolgbarkeit, Kennzeichnung und Überwachung solcher Pflanzen vor. Sie verpflichtet vorsorglich zu einem besonderen Umgang mit solchen neuen Pflanzen, um Gefahren für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu vermeiden. Das Gericht betonte zugleich, dass die GVO-Richtlinie nicht für herkömmliche Züchtungsverfahren gelte, aus denen Organismen entstanden sind, die seit langem als sicher gelten. Für Organismen, die beispielsweise durch radioaktive Bestrahlung so verändert sind, dass sie gegen bestimmte Unkrautvernichtungsmittel resistent sind, gilt in Europa eine Ausnahmeregelung. Französische Umwelt- und Agrarverbände hatten die Ausnahme – mit Blick auf die Entwicklung der Gentechnik seit Erlass der Richtlinie – beanstandet. Die neuen Gentechnikverfahren (beispielsweise die CRSPR-Cas9-Methode) ähneln im Ergebnis zwar den „traditionellen“ Mutagenese-Verfahren. Es können beispielsweise Saatgutsorten mit Resistenzen gegen ausgewählte Herbizide oder Pflanzen mit besseren Umwelteigenschaften entwickelt werden. Die neuen Züchtungsverfahren mittels „Gen-Scheren“, mit denen sich bestimmte Komponenten des Erbgutes präziser und schneller an einer genau definierten Stelle einfügen oder entfernen lassen, sind indes wesentlich billiger. Doch die Gefahr dabei sind unvorhersehbare Nebenwirkungen durch die neuen genetischen Eigenschaften für die Umwelt und den Menschen. Das neuartige Saatgut darf deswegen nicht ohne tiefergehende Prüfungen freigesetzt werden. Das Bundesumweltministerium begrüßte das Urteil: „Es darf keine Gentechnik durch die Hintertür geben.“ Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) äußerte sich abwägend. Sie wolle auch „den Blick für Entwicklungen und Innovationen offen halten“. „Das ist keine gute Nachricht für Pflanzenzüchter, Landwirte und Unternehmen der Wertschöpfungskette“, kritisierte Jaana Kleinschmit von Lengefeld, Präsidentin vom Verband der ölsaatenverarbeitenden Industrie in Deutschland. Europa koppele sich vom Fortschritt ab. Leitartikel Seite 2, Wirtschaft

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