Justiz RHEINPFALZ Plus Artikel Keine Zigaretten in der Zelle?

Auch Häftlinge haben das Recht, ihrem Körper freiwillig zu schaden.
Auch Häftlinge haben das Recht, ihrem Körper freiwillig zu schaden.

Warum ein Rauchverbot im Gefängnis gegen die Menschenrechte verstößt.

Rauchen ist ein Menschenrecht – auch hinter Gittern. So urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg am Dienstag. Anlass war die Klage estnischer Gefangener. 2017 war in Strafanstalten des baltischen Staats der Griff zur Zigarette komplett untersagt worden. Vor estnischen Gerichten blieb die Klage zunächst erfolglos – die Regelung galt als gerechtfertigt durch den Nichtraucherschutz. Doch die Männer klagten sich durch alle Instanzen – und der EGMR gab ihnen nun recht.

Die Männer argumentierten mit den gesundheitlichen Folgen der versagten Zigaretten: Gewichtszunahme, Schlafstörungen, sogar depressive Verstimmungen durch den Entzug. Die Straßburger Richter zeigten Verständnis – und sahen die „persönliche Autonomie“ der rauchenden Insassen verletzt. Denn auch Häftlinge haben das Recht, ihrem Körper freiwillig zu schaden. Und wer nicht mal eben vor die Tür verschwinden kann, muss drinnen paffen dürfen.

Zu viel Qualm geht nicht

Aus dem gleichen Grund darf hierzulande im Knast geraucht werden. Aber nur, solange kein Zellengenosse widerspricht. Auch darüber haben Gerichte bereits entschieden. Ein deutscher Gefangener beklagte den Zigarettennebel seiner Mitbewohner. Auf dem Flur sei teils alles vernebelt gewesen – und der Qualm zog selbst unter seiner Zellentür durch. Er bekam ebenfalls recht. Insbesondere war hier relevant, dass Nichtraucher genauso wenig vor die Tür gehen können, um dem Qualm zu entfliehen.

Für Häftlinge ist die Frage, ob das Rauchen verboten ist oder nicht, durchaus relevant. Laut internationalen Studien ist der Anteil von Rauchern unter Häftlingen zwei- bis dreimal so hoch wie beim Rest der Bevölkerung. Bei einer Studie des Gesundheitsministeriums gaben knapp 80 Prozent der Gefangenen an, selbst zu rauchen. Bei über der Hälfte von ihnen hatte der Tabakkonsum in Gefangenschaft zugenommen – aus Langeweile, Stress oder weil sie Angehörige und Freunde vermissten.

Doch auch wenn das Gericht ihnen grundsätzlich recht gab, widersprach es den Häftlingen in einem Punkt. Die hatten sich nämlich zusätzlich auf Artikel drei der Europäischen Menschenrechtskonvention berufen: das Verbot von Folter und unmenschlicher Behandlung. Und den Verzicht aufs Paffen unmenschlich zu nennen, so weit wollten die Richter dann doch nicht gehen.

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