Rheinland-Pfalz RHEINPFALZ Plus Artikel Keine einheitliche Strategie für Corona-Tests an Schulen

Nach den Sommerferien sollen alle Schüler wieder gemeinsam unterrichtet wieder.
Nach den Sommerferien sollen alle Schüler wieder gemeinsam unterrichtet wieder.

Die Kultusministerkonferenz hat Leitlinien festgelegt, wie Hygienepläne für Schulen nach den Sommerferien aussehen sollen. Bei den Meldeketten sind klare Regeln vorgegeben. Wie oft geputzt werden soll, ist dagegen offen formuliert.

Im neuen Schuljahr sollen alle Schüler wieder gemeinsam unterrichtet werden. Dafür fällt das Abstandsgebot in den Klassenräumen, auf dem übrigen Schulgelände gilt es weiter. Lehrer, die bisher in der Corona-Krise wegen ihres Alters oder wegen Vorerkrankungen vom Präsenzunterricht befreit waren, dürfen nur noch in Ausnahmefällen ausschließlich Fernunterricht erteilen.

„Grundsätzlich bestehen angesichts der derzeitigen Infektionslage hinsichtlich des gesamten schulischen Personaleinsatzes keine Einschränkungen“, heißt es in dem Beschluss, den die Vorsitzende der Kultusministerkonferenz, die rheinland-pfälzische Bildungsministerin Stefanie Hubig (SPD), am Mittwoch veröffentlicht hat. Die Einhaltung der Hygienemaßnahmen und der Mindestabstand zu den Schülern machten es Lehrern möglich, sich selbst zu schützen. Laut Robert-Koch-Institut sei eine „generelle Zuordnung zu einer Risikogruppe“ nicht mehr möglich. In den rheinland-pfälzischen Leitlinien, die bereits Ende Juni veröffentlicht wurden, sind Ausnahmen für den Fall vorgesehen, dass an einer Schule ein Covid-19-Verdachtsfall oder eine bestätigte Infektion auftreten. Für Schüler mit Grunderkrankungen gelte ebenfalls die Schulpflicht, allerdings sei im Einzelfall in Abstimmung mit Ärzten eine Befreiung vom Präsenzunterricht möglich.

Infektionsverdacht muss gemeldet werden

Übereinstimmend haben die 16 Bildungsminister festgelegt, dass nicht nur eine bestätigte Covid-19-Infektion, sondern bereits der Verdacht dem örtlichen Gesundheitsamt und auch der Schulaufsicht gemeldet werden müsse, um die Infektionsketten frühzeitig nachverfolgen und unterbrechen zu können. Keine einheitliche Linie gibt es dagegen in der Frage, wann und wie häufig getestet werden soll. „Zur Nachverfolgung von Infektionsketten (...) ist eine zielgerichtete Teststrategie (...) erforderlich. Hierbei kommen Teststrategien der Länder zum Tragen.“

Alle 45 Minuten Fenster öffnen

Für das Lüften der Räume gibt es die Mindestvorgabe, alle 45 Minuten die Fenster für mehrere Minuten vollständig zu öffnen. Wie häufig in den Schulen geputzt wird, überlässt die Kultusministerkonferenz dagegen den Ländern oder den Schulträgern. „Auf eine regelmäßige Reinigung des Schulgebäudes ist zu achten“, heißt es lediglich in dem Papier. Eine routinemäßige Flächendesinfektion werde nicht empfohlen. In den Schultoiletten sollen ausreichend Seife und Einmalhandtücher vorhanden sein.

In Mecklenburg-Vorpommern beginnt die Schule bereits am 3. August, in Rheinland-Pfalz ist der 17. August der erste Schultag im Schuljahr 2020/21.

x