Meinung RHEINPFALZ Plus Artikel Julian Assange: Ein Urteil mit einem Wermutstropfen

Unterstützer von Julian Assange feierten in London das Gerichtsurteil.
Unterstützer von Julian Assange feierten in London das Gerichtsurteil.

Es ist gut, dass Julian Assange nicht an die USA ausgeliefert werden kann. Aber das Londoner Urteil wirft auch Fragen auf.

Man muss Julian Assange nicht mögen, um sich über den Londoner Urteilspruch zu freuen: Der Enthüllungsjournalist kann vorerst nicht von Großbritannien an die USA ausgeliefert werden. Gut so, das kann nur richtig sein. Allerdings bleibt ein Wermutstropfen. Das Gericht wollte nicht erkennen, was den meisten Beobachtern des Prozesses offensichtlich schien: dass dies eine politische motivierte Strafverfolgung war. Und Richterin Vanessa Baraitser wollte auch nicht zugestehen, dass eine Anklage von Assange auf eine Kriminalisierung journalistischer Arbeit hinauslaufen würde.

Stattdessen bemühte sie humanitäre Gründe und befand, dass das amerikanische Justizsystem einfach zu brutal für den suizidgefährdeten 49-Jährigen sei.

Auch die Pressefreiheit saß auf der Anklagebank

Zusammen mit Assange saß die Pressefreiheit auf der Anklagebank. Denn die Veröffentlichung von Dokumenten, auch wenn sie geheim sind, gehört nun einmal zum investigativem Journalismus. Ein ganz perfides Argument des US-Justizministerium war: Für den Australier gelte nicht der erste, die Pressefreiheit garantierende Zusatz zur amerikanischen Verfassung, weil er kein amerikanischer Staatsbürger sei. Damit eröffnete sich in der Causa Assange die erschreckende Möglichkeit einer globalen Zensur durch US-Behörden.

Sollte Assange ausgeliefert werden, würde das einen Präzedenzfall schaffen, nach dem weltweit andere Journalisten angeklagt werden könnten, sollten sie Berichte veröffentlichen, die der amerikanischen Regierung nicht gefallen.

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