Politik
Islamischer Staat: Der Tod des kleinen Sklavenmädchens
Es ist August 2014. Im Nordirak beginnen die Truppen der Terrororganisation „Islamischer Staat“ einen ihrer größten Militärschläge. Sie attackieren die Volks- und Religionsgruppe der Jesiden, um im frisch ausgerufenen Kalifat noch die letzten „Ungläubigen“ buchstäblich zu vernichten. Städte werden eingekesselt, Familien zerrissen. Männer, die nicht zum Islam konvertieren wollen, werden zu Hunderten enthauptet oder erschossen; mit den Frauen dürfen Allahs Kämpfer anstellen, was sie wollen. Und sie tun es. Sie foltern, vergewaltigen, entführen, verhökern sie als Sklavinnen. Tausende sterben, Tausende sind bis heute verschollen. „Mein Kocho“, sagt die Jesidin Nora T., „war mal eine große Stadt. Heute wohnt dort keiner mehr.“
Es ist August 2014. Aus Lohne in Westfalen reist eine junge Deutsche ins Gebiet des „Islamischen Staates“. Tief verschleiert ist die damals 23-jährige Jennifer W. Daheim evangelisch „zwangsgetauft“, hat sie den Islam als „ihre“ Religion angenommen – und dann gleich die militanteste Sorte. Aber was will sie in Syrien? Eigentlich nur, sagt sie, ihren Islam in Ruhe leben, ohne verächtlich angeschaut zu werden, wenn sie im Niqab durch die Straßen geht – und um ihrer „alles bestimmenden Mutter“ zu entkommen. Im Internet hätten Chat-Partner ihr gesagt, beim IS bekäme sie eine Art Gehalt, müsse keine Miete zahlen, könne heiraten ... Von den Schlachten hat sie nichts gewusst? „Komm zu uns, haben sie mir gesagt: In den Städten ist ja alles ruhig. Und der IS hat Bilder verbreitet von Picknicks im Park.“ Da habe sie sich selber überzeugen wollen.
Rezepte und Hinrichtungsvideos
Der IS hat auch andere Bilder verbreitet, und solche fand die Polizei später in rauen Massen auf Jennifer W.s Computer: Hinrichtungsvideos mit rollenden Köpfen, Anleitungen zum Bombenbau mit „Zutaten aus Mamas Küche“ und Schnellkochtöpfen, Anweisungen für den Zusammenbau einer Kalaschnikow und Ähnliches. Schon in Lohne hatte Jennifer W. eine Tasche mit dem arabischen Schriftzug „Märtyrerin“ getragen; im Internet nannte sie sich genauso: „Shahida.“ Die Generalbundesanwaltschaft sagt: Jennifer W. hat sich dem IS nicht nur als Kämpferin, sondern auch als Selbstmordattentäterin angeboten.
Die Jesidin Nora T. und die Westfälin Jennifer W. begegnen sich im Juni 2015 im irakischen Falludscha. Es folgen sechs Wochen, die der IS-Anhängerin – als der ersten von vielleicht tausend Deutschen ihrer Art – jetzt einen Prozess wegen Mordes an einem fünfjährigen Mädchen und wegen Beteiligung am Völkermord eingetragen haben, wegen Folter und Versklavung mit Todesfolge. Und als Nora T. elf quälende Tage lang alles Erlittene noch mal vor dem Münchner Oberlandesgericht erzählen muss, schaut Jennifer W. sie niemals an.
Unter sengender Sonne eingesperrt
Jennifer W.s islamistischer Ehemann hatte Nora T. zusammen mit deren fünfjährigen Tochter Reda auf einem Sklavenmarkt gekauft – als „Haushaltshilfe“, Arbeiterin für alles. Es gab für sie nur miserables Essen; Schläge waren an der Tagesordnung: mit der Hand, der Faust, dem Schrubber. Aus Angst, sagt Nora T. im Gerichtssaal, sei sie nur noch gebückt durchs Haus geschlichen. Und selbst die kleine Reda bekam – weil sie allzu lebhaft war – Prügel. „Sie hatte so viele blaue Flecken“, gibt selbst Jennifer W. zu, „ich weiß aber nicht, ob von den Schlägen oder vom Spielen.“
Eines Tages, im Juli 2015, war der Hausherr Taha Al-J. so wütend auf das Kind, dass er es packte, an ein Fenstergitter fesselte oder hängte und in der sengend heißen Sonne auf den Hof sperrte – während er selbst mit seiner Frau Jennifer W. auf dem Sofa mit dem Handy daddelte. Als er endlich auf die Idee kam, Reda wieder hereinzuholen, war es offenbar schon zu spät. Die Kleine gab kein Lebenszeichen mehr von sich; die Kiefer waren so verkrampft, dass man ihr kein Wasser mehr einflößen konnte, der Körper totenstarr.
Zweifel am Tod des Kindes
Aber war Reda auch wirklich tot? Das ist die entscheidende Frage in dem Münchner Prozess, der nach zweieinhalb allzu langen Jahren an diesem Montag mit dem Urteil zu Ende geht. Taha Al-J. brachte das Mädchen weg, „ins Spital“, wie er sagte. Seither hat es niemand mehr gesehen. Zum angeklagten Mord fehlt also die Leiche. Die Verteidigung nützte das, um die gesamte Anklage in Frage zu stellen. Und das Gericht kann sich nur an den Rechtsmediziner halten, der als Sachverständiger aus den Aussagen der Nora T. abgeleitet hat, es gebe „keinen vernünftigen Zweifel am Tod“ des Kindes.
Die Anklage gegen Jennifer W. lautet, sie habe Reda nicht geholfen. Vorher schon nicht. Im Gegenteil. Sie, der selbst keine Gewalt angelastet wird, habe ihren Mann zum Prügeln angestiftet, sagte Nora T. als Zeugin. Die Generalbundesanwaltschaft hält Jennifer W. vor, als Reda in der Sonne schmachtete, hätte sie die Kleine – deren „Mama, Mama!“-Schreie und deren Qualen sie vom Wohnzimmer aus mitbekommen hat – ja losbinden können. Sie habe sich nicht getraut, sagte sie. Aus Angst vor der Aggressivität ihres Mannes und weil sie diesem nach islamischem Recht „vollkommen machtlos“ untergeordnet war: „Wir sprechen ja nicht von einer Ehe in Deutschland.“ Das lassen die Bundesanwältinnen nicht gelten. Sie beschuldigen Jennifer W., auch sie habe das „störende“ Kind umbringen wollen.
Und war nicht Jennifer W. selber davon überzeugt, das sei gelungen? Hatte sie nicht früher selbst vom „Tod unseres kleinen Sklavenmädchens“ erzählt? Heute sagt sie – und im Prozess hat sie sich zur Sache erst geäußert, als alle Zeugen vernommen waren und sie wusste, mit welchem belastenden Material sie sich auseinanderzusetzen hatte –, sie habe alles nur so erfunden, sie habe „Wahrheit und Falschheit gemischt“, um sich „wichtig zu machen“ und um ihre Zeit beim IS dramatischer erscheinen zu lassen.
Alles Angeberei?
Die Sache war ja weitergegangen. Selbst schon schwanger, reiste Jennifer W. nach dem dramatischen Julitag mit Taha Al-J. in die Türkei aus; von dort hat man sie nach Deutschland abgeschoben. Taha Al-J. wurde erst im Mai 2019 in Griechenland gefasst; der Prozess gegen ihn läuft derzeit in Frankfurt.
Jennifer W. wiederum kehrte von Lohne aus per Internet in ihre islamistischen Zirkel zurück, sammelte Spenden für den „Islamischen Staat“ und für sich selbst. Deutschland sei nicht ihre Welt gewesen, sagt sie. Sie wollte wieder nach Syrien, wieder zum IS, und wenn es in dessen letzte Bastion war: nach Baghuz. Sie wollte dort nur, behauptet sie heute, die Scheidung von ihrem nach Scharia-Recht angeheirateten Mann erreichen, und dafür musste sie diesen in ihren islamistischen Chats „als Monster darstellen“. Hätte sie nur von einem „ohnmächtigen“ Kind geschrieben, sagt sie heute, „wäre die Scheidung nicht durchgegangen“. So habe sie über zwei Jahre hinweg „die Erzählung, dass da ein Mord war, entwickelt“. Und das andere auch: Dass sie selbst, bewaffnet mit Pistole und Kalaschnikow für die IS-Sittenpolizei Hisba unterwegs gewesen sei – alles Angeberei.
Die traumatisierte Jesidin
Aufgetischt hatte sie das, brühwarm, jenem islamischem „Bruder“, der ihr Ende Juni 2018 anbot, sie – mit ihrer zweijährigen Tochter! – per Auto in Richtung IS zu fahren. Der Mann aber kam vom amerikanischen FBI, der Wagen war verwanzt, und auf der Autobahn bei Neu-Ulm griff die deutsche Polizei zu. Seither sitzt Jennifer W. in Untersuchungshaft. Ihre angeblichen Angebereien waren auch schon alles, was der Generalbundesanwalt als Grundlage für seine Anklage hatte – bis es jesidischen Hilfswerken unmittelbar vor Prozessbeginn im April 2019 gelang, die Taten der intern schon bekannten Leidensgeschichte der Nora T. zuzuordnen.
Nora T. ist heute 49 Jahre alt. Im Gericht wirkt sie, als trüge sie mindestens siebzig auf den Schultern. Sie kann nicht lesen, nicht schreiben, kennt die Uhr nicht, spricht – mit schwerem Sprachfehler – einen entlegenen kurdischen Dialekt, kommt in der orientalischen Erzählweise pausenlos mit westlich-juristischer Vernehmungslogik in Konflikt und ist bis heute so traumatisiert, dass sich ihre Erinnerungen in den Details verwirren. Die Verteidigung und Jennifer W. selbst haben daraus – obwohl der Kern der Aussagen von Nora T. glasklar blieb – Widersprüche um Widersprüche gesehen. In ihrem 40-seitigen Schlusswort stellt Jennifer W. gar die gesamte „Realitätswahrnehmung“ von Nora T. in Frage – und schießt schon vorab gegen das Gericht: Der Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten“ gelte für sie wohl nicht; das Urteil werde auf „Spekulation, Mutmaßung und Fehleinschätzungen“ beruhen.
Die Generalbundesanwaltschaft hat lebenslänglich gefordert, die Nebenklage als Vertreterin von Nora T. ebenfalls. Die Pflichtverteidigung will nur zwei Jahre Haft für die „vorübergehende“ Mitgliedschaft von Jennifer W. beim IS. Vom Rest der Geschichte, sagt Anwältin Seda Basay-Yildiz, könne alles so geschehen sein wie angeklagt. „Aber nichts ist bewiesen.“