Politik EU: Für Bürger aus Drittstaaten Einreiseverfahren

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«Strassburg.» Nach dem Beispiel der USA wird die EU zur besseren Bekämpfung von Terrorgefahr und grenzüberschreitender Kriminalität ein Einreiseverfahren für Bürger aus Drittstaaten einführen.

Das Europaparlament verabschiedete gestern eine Verordnung, nach der auch nicht-visumpflichtige Bürger aus Drittstaaten für die Europäische Union eine Einreisegenehmigung beantragen müssen. Diese wird pro Person sieben Euro kosten. Für Minderjährige unter 18 Jahren soll die Genehmigung kostenlos sein. Betroffen sind Bürger aus mehr als 60 Ländern, darunter die USA, Brasilien, die Vereinigten Arabischen Emirate oder Albanien. Das geplante „Europäische Reiseinformations- und Genehmigungsverfahren“ (Etias) sieht vor, dass vor dem Grenzübertritt Informationen über Reisende gesammelt werden – zu ihrer Identität, ihren Reisedokumenten und ihrem Wohnsitz. Die Angaben sollen in einer zentralen Datenbank gespeichert werden. Zugriff darauf sollen nationale Strafverfolgungsbehörden in der EU und die Europäische Polizeibehörde (Europol) erhalten. Die Informationen der Reisenden können mit Interpol und anderen EU-Datenbanken – etwa dem Schengen-Informationssystem – abgeglichen werden.

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