Coronavirus Diese Corona-Lockerungen gelten ab heute

Bei Veranstaltungen im Freien dürfen sich jetzt bis zu 350 Personen versammeln.
Bei Veranstaltungen im Freien dürfen sich jetzt bis zu 350 Personen versammeln.

Ab Mittwoch tritt in Rheinland-Pfalz die zehnte Corona-Bekämpfungsverordnung in Kraft – und bringt weitere Lockerungen für Menschen und Veranstaltungen im Land. Sie gilt bis Ende August. Hier ein Überblick zu den wichtigsten Änderungen:

Veranstaltungen

Wieder erlaubt sind Veranstaltungen im Freien mit höchstens 350 gleichzeitig anwesenden Menschen unter Beachtung der notwendigen Schutzmaßnahmen – bisher lag diese Höchstgrenze bei 250 Personen. In geschlossenen Räumen dürfen bis zu 150 Menschen gleichzeitig anwesend sein statt bislang nur 75. Dabei gilt unter anderem eine Pflicht zur Erfassung der Kontakte, aber am Sitzplatz gibt es keine Maskenpflicht.

Privatfeiern

Familienfeste oder Hochzeiten sind wieder möglich, wenn der Personenkreis vorher festgelegt wird, höchstens 75 Gäste kommen und das Fest so organisiert wird, dass sich die Kontakte nachverfolgen lassen. Nach Möglichkeit sollen aber Abstandsregeln und Maskenpflicht eingehalten und feste Sitzplätze eingerichtet werden.

Sport

In Gruppen von bis zu zehn Menschen sind Training und Wettkämpfe wieder zulässig; dies gilt auch für sogenannte Kontaktsportarten wie Judo. Abweichend davon gelten für die obersten drei Fußball-Ligen die Bestimmungen der Deutschen Fußball Liga (DFL).

Gottesdienste

Chor- und Gemeindegesang sind wieder erlaubt, sofern dabei ein doppelter Abstand von drei Metern eingehalten wird. Dies sollte aber nach Möglichkeit im Freien geschehen, heißt es in der Verordnung. Dies gilt auch für die Blasmusik, bei der ebenfalls „mit einem verstärkten Aerosolausstoß zu rechnen ist“.

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