Politik RHEINPFALZ Plus Artikel Deutschlands Rückführungspläne beunruhigen Athen

Migranten, die über das Mittelmeer flüchten, kommen häufig in Griechenland an – und müssen laut der Dublin-III-Verordnung im Ers
Migranten, die über das Mittelmeer flüchten, kommen häufig in Griechenland an – und müssen laut der Dublin-III-Verordnung im Erstankunftsland ihren Asylantrag stellen.

Der Migrationsdruck aus dem Nahen Osten auf Griechenland nimmt wieder zu. Aber auch die mögliche Rückführung von Migranten aus Deutschland erhöht den Druck.

Der griechische Migrationsminister Nikos Panagiotopoulos rechnet infolge der Ausweitung der Kämpfe im Nahen Osten mit weiter steigenden Flüchtlingszahlen, vor allem aus dem Libanon. Nach Angaben des Ministeriums kamen in den ersten acht Monaten dieses Jahres 29.457 Schutzsuchende nach Griechenland. Das war ein Anstieg von 61 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Daneben treibt die griechische Regierung aber eine weitere Sorge um: Deutschland will mehr Asylsuchende in die Erstaufnahmeländer zurückschicken. Das würde vor allem Griechenland betreffen. Nach Zahlen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) haben im vergangenen Jahr 16.500 Menschen in Deutschland Asyl beantragt, obwohl sie bereits zuvor in Griechenland Schutzstatus erhalten hatten.

Viele Flüchtlinge reisen aus den Erstankunftsländern am Mittelmeer nach Norden und beantragen erneut Asyl, weil sie dort mehr Sozialleistungen bekommen. Allerdings bestimmt die Dublin-III-Verordnung der EU, dass Asylanträge nur im Erstankunftsland gestellt werden dürfen.

Rückführungen scheitern

Deutschland könnte Flüchtlinge, die bereits in einem anderen Land Asyl erhalten haben, dorthin zurückschicken. Rückführungen scheiterten in der Vergangenheit aber nicht nur, weil die griechischen Behörden bremsten. Auch deutsche Gerichte untersagten in vielen Fällen die Rückführung, weil Migranten in Griechenland angeblich menschenunwürdige Lebensumstände drohen. Am Dienstag verurteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Deutschland wegen der Zurückweisung eines syrischen Asylsuchenden nach Griechenland. Vor der unverzüglichen Abschiebung des Mannes im Jahr 2018 habe Deutschland seinen Asylantrag weder geprüft noch ihm Zugang zu Rechtsberatung gegeben oder sichergestellt, dass die Person in Griechenland Zugang zu einem angemessenen Asylverfahren erhalten würde, erklärten die Richter in Straßburg.

Kritik an Grenzkontrollen

Der griechische Premierminister Kyriakos Mitsotakis kritisiert Deutschlands Entscheidung, flächendeckende Grenzkontrollen einzuführen. Er sehe darin eine Gefahr für „grundlegende Errungenschaften der EU“ wie die Reisefreiheit, sagte Mitsotakis im September bei einem Treffen mit dem österreichischen Bundeskanzler Karl Nehammer in Wien. Mitsotakis hält die umfangreichen Sozialleistungen in Deutschland für einen Anreiz zur Sekundärmigration. Laut der Regierung entsprechen in Griechenland die Leistungen für Flüchtlinge denen für eigene bedürftige Bürger. Mitsotakis sagte, man könne Griechenland nicht zumuten, Migranten mehr Sozialleistungen anzubieten als der eigenen Bevölkerung.

Der griechische Regierungschef will das Thema der deutschen Grenzkontrollen beim Treffen des Europäischen Rats in der kommenden Woche zur Sprache bringen. In Athen fürchtet man einen Dominoeffekt: Wenn mehr EU-Staaten Migranten an ihren Grenzen zurückweisen, könnte Griechenland als letztes Glied in der Kette eine neue Migrationswelle drohen – diesmal aus Norden.

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