Meinung
Debatte um Polizei: Raus aus der Wagenburg!
Zwei Vorgänge sind zusammengekommen, die eine lange schwelende Debatte in Deutschland neu entfacht haben. Zunächst einmal die Proteste in den USA gegen Polizeigewalt nach dem Tod des Afroamerikaners George Floyd. Ein – zumeist verkürzt wiedergegebenes – Zitat der SPD-Vorsitzenden Saskia Esken in Reaktion darauf sorgte für Aufregung. Sie sprach von „latentem Rassismus“ in den deutschen Sicherheitskräften, nicht ohne hinterherzuschieben, dass die große Mehrheit der Polizeibediensteten solchen Tendenzen sehr kritisch gegenüberstehe. Das wurde geflissentlich überhört, der Vorwurf von Polizeigewerkschaften und Innenpolitikern nahezu aller Parteien brüsk zurückgewiesen.
Der übliche Reflex, muss man leider sagen. Argumentiert wird oft zu schlicht nach dem Motto: Was nicht sein darf, kann auch nicht sein. Wer die Augen vor dem Problem verschließt, wird natürlich keinen Rassismus entdecken.
Kaum kriminologische Forschung
Besonders im Blickpunkt steht derzeit das „racial profiling“. Bei diesem – rechtswidrigen – Vorgehen werden Personen allein aufgrund ihrer Hautfarbe einer anlasslosen Kontrolle unterzogen. Viele Betroffene haben jetzt über ihre Erfahrungen berichtet, internationale Organisationen äußern regelmäßig Kritik an dieser Praxis.
Höchste Zeit also, dass die Bundesregierung sich des Themas annimmt und eine Studie in Auftrag geben will. Kriminologen beklagen seit Jahren, dass es kaum unabhängige Forschung über mögliche rassistische Vorurteile in der Polizei gibt. Kritische Einblicke von neutraler Seite schienen bislang unerwünscht, diese Wagenburgmentalität muss aufgegeben werden.
Wenn Fehlverhalten oder Übergriffe ans Licht kommen, wird das schnell als bedauerlicher Einzelfall abgetan. Das reicht nicht. Wie in der gesamten Gesellschaft gibt es auch in den Sicherheitsbehörden Menschen mit fragwürdigen Einstellungen. Doch wir reden hier von machtvollen Institutionen, denen Eingriffe in Grundrechte erlaubt sind. An deren Personal sind hohe Ansprüche zu stellen – zumal ihr Verhalten gesellschaftliche Standards setzen kann. Und es muss geklärt werden, ob Strukturen individuelles Fehlverhalten befördern beziehungsweise wie sie es unterbinden können.
Nicht gleich Generalverdacht
Damit stehen nicht gleich alle Polizisten unter Generalverdacht, wie gerne suggeriert wird. Zu beobachten war diese Abwehrhaltung beim zweiten Vorgang, an dem sich die aktuelle Debatte entzündete: bei der Verabschiedung des Antidiskriminierungsgesetzes in Berlin – das erste seiner Art in Deutschland. Es soll Menschen vor Ungleichbehandlung durch Behörden schützen. Für Polizisten gelte dadurch die Unschuldsvermutung nicht mehr, hieß es gleich. Eine überzogene Kritik, denn das Gesetz soll es lediglich erleichtern, eine Diskriminierung zu beweisen.
Wir haben glücklicherweise nicht die Situation wie in den USA, wo Polizeiarbeit grundsätzlich infrage gestellt werden muss. Die Polizei und ihre Interessenvertreter sollten aber nicht jede Kritik als Angriff auf die Institution und das Personal deuten. Polizisten haben in großem Maß das Vertrauen der Bürger. Das ist gerechtfertigt und das brauchen sie auch. Transparenz und Kontrolle können dazu beitragen. Sich unangenehmen Fragen zu stellen, gehört ebenfalls dazu.