Corona RHEINPFALZ Plus Artikel Bund gegen Land: Ein absurder Masken-Streit

Volles Lager: Beim Mainzer Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung stapeln sich die Pakete mit ausgemusterten Masken.
Volles Lager: Beim Mainzer Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung stapeln sich die Pakete mit ausgemusterten Masken.

Der Bund weist Vorwürfe des Landes zurück, mangelhafte Schutzmasken geliefert zu haben. Die Produkte seien einwandfrei gewesen. Nur hätte man sie nicht an Schulen und Behörden verteilen sollen. Alles klar? Nein.

Kurz vor Weihnachten startete das rheinland-pfälzische Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) eine Rückrufaktion. Schulen und Behörden sollten in großem Umfang Corona-Schutzmasken aussortieren und diese auf keinen Fall mehr verwenden. Grund: „Ein ausreichendes Schutzniveau zum Zwecke des Infektionsschutzes“ liege nicht vor. Die Produkte hätten nicht in Verkehr gebracht werden dürfen. Anbei versandte das LSJV eine Liste von 98 chinesischen Maskentypen, die nicht mehr benutzt werden sollten. Es handele sich um Waren „aus Bundeslieferungen“, so die Behörde. Wir berichteten darüber am vorigen Mittwoch („98 dubiose Hersteller“).

Was der Profi weiß

Nun meldet sich das Bundesgesundheitsministerium in Berlin mit deutlich gereiztem Unterton zu Wort. Die Botschaft: „Für sämtliche vom Bund an Rheinland-Pfalz gelieferte Masken liegen dem Bund positive und als ,bestanden’ gewertete Prüfberichte vor. Sämtliche Masken (...) wurden in einem standardisierten, zweistufigen Verfahren qualitätsgeprüft.“ Die Masken erfüllten die Anforderungen „voll umfänglich“. Hinweise auf eine eingeschränkte Filtrationsleistung hätten sich nicht gefunden. „Somit konnten die geprüften Schutzmasken im Rahmen der Pandemie für die Nutzung im Gesundheitswesen freigegeben werden.“

An dieser Stelle steht also Aussage gegen Aussage. Dazu später mehr. Auffällig ist in der Stellungnahme des Bundesgesundheitsministeriums allerdings auch, dass die Masken explizit für das „Gesundheitswesen“ freigeben worden seien – nicht für Schulen und Behörden, wo sie in Rheinland-Pfalz landeten. Aber wieso durften die Masken nicht in Schulen eingesetzt werden, wenn sie doch für den Gesundheitssektor geeignet waren? Gelten für Schulen andere Qualitätsmaßstäbe?

Eine Nachfrage beim Ministerium wird so beantwortet: Die Masken seien vom Zoll bei der Einfuhr „privilegiert“ (also zollfrei) behandelt worden, weil es die Zusicherung Deutschlands gab, sie wegen der zugespitzten pandemischen Lage ausschließlich Krankenhäusern zur Verfügung zu stellen. „Das weiß auch die Landesregierung in Rheinland-Pfalz“, so ein Sprecher von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Außerdem sei es ein Unterschied, ob man Masken Medizin-Profis zur Verfügung stelle oder Laien. „Der Profi weiß auch ohne Gebrauchsanweisung, wie er eine FFP2-Maske verwendet.“ Schüler und Lehrer, so der Rückschluss, scheinen es nicht zu wissen.

Kurze Zwischenbilanz: Rheinland-Pfalz hat nach Meinung des Bundesgesundheitsministeriums also die Weisung ignoriert, lediglich Gesundheitseinrichtungen zu beliefern. Das Land erklärt dies so: Man habe von dieser Bedingung schlichtweg nichts gewusst. „Die Beschränkung auf die Anwendung im Gesundheitswesen wurde uns nicht kommuniziert“, sagt das LSJV. „Warum sollen für die Polizei, für Lehrer oder andere Institutionen andere Maßstäbe gelten als für Personen, die mit Patienten arbeiten?“, reagiert Landesamtspräsident Detlef Placzek auf Anfrage. „Es geht immer um den Einsatz im Infektionsschutz, und jede Person ist für uns gleich schützenswert.“

„Mir blutet das Herz“

Überdies hatte Rheinland-Pfalz offenbar Zweifel an der Qualität der Masken vom Bund, sonst hätte das Land diese nicht selbst noch einmal geprüft. Eine Sprecherin des Mainzer Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung formuliert es so: „Auf vielen Packungen waren keine Prüfkennzeichen oder es war alles in Chinesisch.“ Testberichte habe es nur vereinzelt gegeben, gezielte Nachfragen in Berlin zu einzelnen Maskentypen seien in den meisten Fällen unbeantwortet geblieben. Deshalb sei die fragwürdige Ware von der zuständigen Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) geprüft worden, und zwar auf der Grundlage der neuesten, für Deutschland gültigen Empfehlung. Der Bund habe nach einer älteren EU-Empfehlung geprüft.

Das Ergebnis der Messungen laut SGD: fast alle Masken komplett mangelhaft. Ware in einem Wert von mindestens sechs Millionen Euro – mehr als eine Million Masken – konnte somit nicht mehr genutzt werden. „Diese Ware muss nun entsorgt werden“, so Placzek. „Mir blutet das Herz, dass wir diese Produkte nun unter Umständen vernichten müssen.“

Man ahnt: Diese Sache ist noch nicht ausgestanden. Fortsetzung folgt.

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