Politik Beugehaft für Politiker?

Luftmessgeräte in der Münchener Innenstadt.
Luftmessgeräte in der Münchener Innenstadt.

Im Ringen um bessere Luft in München erwägt die bayerische Justiz nun, Beugehaft für Beamte und Politiker zu prüfen. Der Grund: Es habe sich gezeigt, dass die Landesregierung auch unter dem Druck von Zwangsgeldern bei der Änderung von Luftreinhalteplänen für München nicht einlenke.

Der bayerische Verwaltungsgerichtshof schrieb in einem Brief an die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und die Landesregierung, der gestern veröffentlicht wurde, angesichts der bisherigen unzureichenden Bemühungen der Politik würden nun härtere Maßnahmen gegen die Verantwortlichen in Erwägung gezogen. Die DUH will die bayerische Regierung seit Jahren gerichtlich dazu zwingen, die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte für Stickoxid in der Landeshauptstadt München durchzusetzen. Klagen der DUH laufen auch in anderen Städten, Stichwort Dieselskandal. München indes ist die Stadt mit der höchsten Stickoxid-Belastung in Deutschland. Die DUH hatte bereits 2012 ein rechtskräftiges Urteil erstritten, nach dem der Luftreinhalteplan so geändert werden sollte, dass die Einhaltung der Grenzwerte so schnell wie möglich gewährleistet werden kann. Seitdem musste die Landesregierung bereits mehrere tausend Euro Zwangsgelder zahlen, weil sie das Urteil nicht umsetzte. Wie das Gericht nun schrieb, seien die bisherigen Maßnahmen „fruchtlos“ geblieben. Es gehe von dem früheren Urteil auch keine „Beugewirkung“ aus, weil „sich die Begleichung von Zwangsgeldern ausschließlich im Wege der Umbuchung des jeweils festgesetzten Betrags von einem Einzelplan des Staatshaushalts in einen anderen Einzelplan vollzieht“. Sprich: Strafgelder sind für den Staat nur eine buchungstechnische Angelegenheit. Außerdem habe sich Bayern sowohl gegenüber dem Gericht als auch öffentlich festgelegt, dass es die gerichtliche Entscheidung nicht befolgen werde. „Allein erfolgversprechend erscheint vor diesem Hintergrund die Festsetzung von Erzwingungshaft gegen Amtsträger“, schrieben die Richter am Verwaltungsgerichtshof. Konkret könnte sich diese demnach gegen die Bezirksregierung von Oberbayern richten, gegen das bayerische Umweltministerium oder gar gegen den Ministerpräsidenten als obersten Weisungsgeber. Laut DUH hätte eine solche Entscheidung auch Signalwirkung für die Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg. In deren Hauptstädten Düsseldorf und Stuttgart wollen die Umweltschützer die Landesregierungen so wie in München zu strengen Diesel-Fahrverboten zwingen. Allerdings zweifeln die Münchner Richter, ob das deutsche Recht eine Beugehaft für Beamte und Politiker deckt. Deshalb wollen sie sich auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs stützen, wonach nationale Gerichte „jede erforderliche Maßnahme“ erlassen dürfen, um Behörden zur Umsetzung von Entscheidungen zu zwingen. Ob das EU-Recht auch in diesem Fall anwendbar ist, wollen die Richter den Europäischen Gerichtshof prüfen lassen. Die DUH und die Landesregierung haben bis zum 28. September Zeit, Stellung zu nehmen. Der bayerische Staatskanzleiminister Florian Herrmann (CSU) betonte indes, die Landesregierung sehe die Entscheidung des Gerichts „mit großer Gelassenheit“. Die Drohung mit Zwangshaft für Beamte und Politiker habe im deutschen Recht keine Grundlage. Die DUH fordert neben Fahrverboten auch die Nachrüstung von Harnstoff-Katalysatoren bei älteren Dieselautos. Unterstützt werden die Umweltschützer dabei von Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) sowie den Grünen. Der Bundesverkehrsminister, Andreas Scheuer von der CSU, hat sich hingegen dezidiert gegen die sogenannte Hardware-Nachrüstung ausgesprochen.

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