Pflege
Bei Corona keine Isolation im Heim
Die ambulanten Pflegedienste und stationären Pflegeeinrichtungen gehen davon aus, dass bei einer drohenden Corona-Infektionswelle die pflegerische Versorgung gewährleistet ist. Zusammen mit Wohlfahrts- und Kommunalverbänden sowie dem Bundesgesundheitsministerium haben die Einrichtungen am Donnerstag eine gemeinsame Erklärung zum Corona-Schutz im kommenden Winter beschlossen.
In Ergänzung zu den bereits praktizierten Hygienekonzepten setzt die Pflegebranche auf die Wirkung der angepassten und daher noch besser wirksamen Impfstoffe, die jetzt zugelassen wurden. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) warb eindringlich für die vierte Impfung, die nach seinen Worten gerade bei älteren Menschen die Sterblichkeit um 90 Prozent reduzieren kann. „Es ist ein riesiger Unterschied, ob man drei oder vier Mal geimpft ist“, sagte der Minister. Auch die Gabe von antiviralen Medikamenten wie Paxlovid erhöhe merklich die Heilungschancen.
Personal muss sich impfen lassen
Weiterhin gilt die Impfpflicht für die Mitarbeiter im Pflegebereich. Allerdings räumte Lauterbach ein, dass das Ziel einer hundertprozentigen Abdeckung beim Impfen bislang nicht erreicht sei. Er kündigte eine weitere Impfkampagne in den Medien an und erinnerte die Beschäftigten daran, dass der Impfschutz nicht nur dem Geimpften zugute komme, sondern auch den Bewohnern der Pflegeheime.
Eine Neuerung ergibt sich aus den im September in Kraft getretenen Änderungen des Infektionsschutzgesetzes. Demnach müssen Einrichtungen in der Zeit vom 1. Oktober dieses Jahres bis zum 7. April des nächsten Jahres eine oder mehrere Beauftragte benennen, die sich bei der Pandemie-Bekämpfung um die Koordinierung der Impfungen, der Testungen, der Hygieneanforderungen und der antiviralen Medikation kümmern.
Corona-Bürokratie verringern
Für diese Tätigkeit erhalten die Einrichtungen monatliche Entschädigungen je nach Anzahl der Pflegeplätze zwischen 500 Euro und 1000 Euro. Da Einrichtungen und Beschäftigte seit Beginn der Pandemie unter einer hohen Belastung stünden, sei es wichtig, auch weitere Entlastungen vorzunehmen, heißt es in der gemeinsamen Erklärung. So sollen beispielsweise die regelmäßigen Meldungen an die Gesundheitsämter vereinfacht werden, um die Corona-Bürokratie zu verringern.
Neben der Pflicht für das Pflegepersonal, sich impfen zu lassen, gelten auch weiterhin Testpflichten. Beschäftigte müssen sich mindestens dreimal pro Woche testen lassen. Ambulant Pflegende, die ihre Tätigkeit von ihrer Wohnung aus antreten, können sich auch durch Antigen-Tests zur Eigenanwendung ohne Überwachung testen. Mitarbeiter in voll- und teilstationären Einrichtungen können sich vor Dienstantritt in der Einrichtung selbst testen, um Personalressourcen zu schonen.
Test und Maske für Besucher obligatorisch
Für Besucher gilt: Sie dürfen Pflegeeinrichtungen nur getestet und mit FFP2-Maske betreten. Die Tests sind bei den entsprechenden Stellen für diese Fälle weiterhin kostenfrei. Allgemein gilt die Vorgabe, dass Besuche nicht weiter eingeschränkt werden dürfen, da soziale Kontakte für die Pflegebedürftigen wichtig sind. So heißt es in der Erklärung: „Insgesamt dürfen Schutzmaßnahmen nicht zur vollständigen Isolation von einzelnen Personen oder Gruppen führen.“ Es sollen „weitestgehend reguläre Besuchszeiten“ ermöglicht werden. Die Maskenpflicht gilt für Bewohner von Pflegeeinrichtungen für den Aufenthalt in Gemeinschaftsräumen.