Politik Angriff statt Aufklärung

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Sie sind 14 Meter lang und können bei Bedarf mit Raketen bewaffnet werden: Die Drohnen vom Typ Heron-TP sollen die derzeit von der Bundeswehr in Afghanistan und Mali genutzten kleineren Aufklärungsdrohnen ersetzen. Doch die geplante Beschaffung steht auf der Kippe: Die SPD hat sich kategorisch gegen Kampfdrohnen positioniert – und wirft der Ministerin vor, das Parlament hintergangen zu haben.

Es ist eines der großen Rüstungsvorhaben, die Verteidigungsministerin von der Leyen unbedingt noch in dieser Wahlperiode abschließen will. Die Bundeswehr soll fünf israelische Drohnen anmieten. Der Deal hat eine Laufzeit von neun Jahren und kostet in dieser Zeit eine Milliarde Euro. Das ferngesteuerte Flugzeug Heron-TP soll laut Ministeriumsvorlage drei Zwecke erfüllen: „Aufklärung, Überwachung, Schutz“. Was Aufklärung und Überwachung angeht, sind sich die Parlamentarier der großen Koalition einig: Für diese Fähigkeiten gibt es einen Bedarf. Drohnen ermöglichen Einsatzkräften in Krisengebieten, sich ein präzises Bild von der Lage großer Räume zu machen, ohne dass dabei Menschenleben aufs Spiel gesetzt werden. Probleme gibt es beim Aspekt „Schutz“. Ministerin von der Leyen argumentiert, dass es auf Dauer richtig sei, eine Aufklärungsdrohne zu haben, „die selber in der Lage ist, sofort die Soldaten zu verteidigen“, die also schussbereit ist. „Nur zuschauen, wie die Soldaten angegriffen werden“, sei nicht die Lösung. In der Praxis der Auslandseinsätze ist es derzeit so, dass in Gefahr geratene deutsche Soldaten Luftkampfverbände zur Verteidigung anfordern. In diesen – äußerst seltenen – Fällen sollen demnach künftig Kampfdrohnen den Schutz übernehmen. Für die SPD geht die Ministerin in diesem Punkt zu weit. Die Verteidigungspolitiker der Partei verweisen darauf, dass den USA in Pakistan oder Afghanistan das Töten von Terrorverdächtigen mittels Drohnen immer wieder den Vorwurf des Völkerrechtsbruchs eingebracht habe. Auch sinke beim Einsatz von Kampfdrohnen die Hemmschwelle, schwere Waffen zum Einsatz zu bringen. Schließlich werde das Fluggerät von sicherer Warte aus ferngesteuert. Die Gefahr sei groß, dass auch Unbeteiligte zu Schaden kämen. Das alles war der Verteidigungsministerin wohl bekannt, es hinderte sie aber nicht, in die Vorlage für den Verteidigungs- und Haushaltsausschuss einen über 100 Millionen Euro teuren Posten zur Finanzierung der Ausbildung von Soldaten zur Bewaffnung der Drohnen und zur Handhabung der Waffensysteme hineinzuschreiben. „Das wurde uns untergejubelt“, empört sich die SPD-Verteidigungspolitikerin Gabi Weber. Die Politikerin aus dem Westerwald ist in ihrer Fraktion Berichterstatterin für dieses Thema. Sie wirft der Ministerin vor, die Abgeordneten durch die Aufnahme der Passage über die „Bewaffnungsfähigkeit“ hintergangen zu haben: „Wir wurden regelrecht gelinkt.“ Die SPD interpretiert das Vorpreschen von der Leyens so, dass die Bundeswehr auf die Bewaffnung der Drohnen vorbereitet werden soll, wobei die Waffen für einen Einsatz dann erneut gesondert vom Parlament beschlossen werden müssten. Dies jedoch widerspreche dem Koalitionsvertrag von Union und SPD, sagt Weber. Dort werde zwar festgelegt, eine Art Europa-Drohne zu entwickeln – von Bewaffnung war jedoch nicht die Rede. Vielmehr heißt es in dem entsprechenden Kapitel, dass alle mit der Kampffähigkeit verbundenen Fragen vor einer Beschaffung geklärt werden müssten. Dabei geht es nicht nur um völker- und verfassungsrechtliche, sondern auch um sicherheitspolitische und ethische Probleme. „Diese Debatte ist noch nicht abgeschlossen“, sagt die SPD-Politikerin. Der politische Streit hat in dieser Woche dazu geführt, dass der Drohnen-Deal sowohl im Verteidigungs- als auch im Haushaltsausschuss ohne Beschluss vertagt wurde. Hinzu kommt nun noch rechtlicher Ärger: Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat es dem Ministerium untersagt, das Leasing-Geschäft unter Dach und Fach zu bringen. Der Konkurrent des israelischen Herstellers IAI, der US-Rüstungskonzern General Atomics, hatte das Vergabeverfahren gerügt. Bis das Gericht darüber entschieden hat, darf der Auftrag nicht vergeben werden. Bis zum heutigen Freitag können die gegnerischen Parteien Stellung nehmen. Wann das Gericht entscheidet, ist offen.

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