Rheinland-Pfalz
„Zehn Millionen Euro im Feuer“
„Da stehen zehn Millionen Euro im Feuer, die Bonität ist unsicher und Sie bestätigen, dass wir keine Sicherheiten haben. Wie muss ich das beurteilen?“, platzte es aus dem CDU-Abgeordneten und Vorsitzenden des Rechtsausschusses, Helmut Martin, heraus, nachdem Innenstaatssekretär Randolf Stich (SPD) schon rund eine Stunde das Verhältnis des Landes zum Flughafen erläutert hatte.
Die Dinge sind durchaus kompliziert: Im Mai hatte das EU-Gericht in Luxemburg auf Antrag der Lufthansa die Zahlung von insgesamt 10,2 Millionen Euro des Landes an den Flughafen Hahn für rechtswidrig erklärt, genauer: die Genehmigung der EU-Kommission, das Geld auszuzahlen. Dabei wollte das Land 2017 alles richtig machen. Die SPD-geführte Landesregierung hatte in den Jahren zuvor mächtig Ärger mit Brüssel eingeheimst, weil sowohl an den Nürburgring als auch an den Flughafen Zweibrücken illegale Beihilfen, also Subventionen in Millionenhöhe geflossen waren. Daher meldete das Land die Hilfen für den Flughafen Hahn bei der EU-Kommission an. Diese erlaubte, dem Flughafen bis 2024 weiterhin unter die Arme zu greifen. Er gehört seit dem Verkauf der Landesanteile 2017 zu 82,5 Prozent der chinesischen HNA-Gruppe und zu 17,5 Prozent dem Land Hessen.
Land fordert Hilfen für Hahn nicht zurück
Nach Ansicht der Richter in Luxemburg hat die EU-Kommission dabei nicht ausreichend berücksichtigt, dass der Flughafen Frankfurt nur gut 100 Kilometer vom Hahn entfernt liegt. Von dort fliegt die Lufthansa, die ihrerseits in der Corona-Krise mit Milliarden Steuergeldern gestützt wurde. Rheinland-Pfalz hat gegen das Urteil Rechtsmittel eingelegt, statt das Geld vom Hahn zurückzufordern. In dieser Frage habe er sich im Einklang mit dem Landtag gesehen, sagte Stich. Eine Rückforderung oder auch nur die Stellung von Sicherheiten hätte damals beim Hahn eine Insolvenz auslösen können. Was mit dem Geld nun wird, ist also offen.
Was geschieht mit den Grundstücken?
Unklar ist auch, wie es mit den Liegenschaften im Wert von 25 Millionen Euro am Flughafen weitergeht, die noch dem Land gehören, auf die aber die HNA Airport-Group ein Optionsrecht hat. Das hat die Eigentümerin des Flughafens im Sommer gezogen. Auch die Geschäftsführer dieser Gesellschaft mit Sitz in Dreieich (Hessen) sind vors Insolvenzgericht gegangen. Laut Stich ist dort, anders als in Rheinland-Pfalz, nicht einmal über das vorläufige Insolvenzverfahren entschieden.
Stephan Wefelscheid (Freie Wähler) fragte nach einem Rücktrittsrecht des Landes im Falle einer Insolvenz. Das sei Standard bei jedem Grundstücksvertrag, den Kommunen schließen. Stich sagte, dass die Liegenschaftsoptionen damals als Anhang des Hahn-Verkaufsgesetzes vom Landtag verabschiedet worden seien. Marcus Klein (CDU) widersprach: In diesem Verkaufsgesetz seien zwar die Grundstücksoptionen geregelt, aber es stehe nicht drin, dass das Land auf ein Rücktrittsrecht verzichten müsse.