Rheinland-Pfalz RHEINPFALZ Plus Artikel Was sich im Land verändert: Solarpflicht? Ein bisschen!

Wenn das Geld für eine komplette Solaranlage nicht reicht, sollen private Bauherren darauf verzichten dürfen. Aber Kabelschächte
Wenn das Geld für eine komplette Solaranlage nicht reicht, sollen private Bauherren darauf verzichten dürfen. Aber Kabelschächte sollen mitgebaut werden, um ein Dach »PV-ready« zu machen.

Im rheinland-pfälzischen Landtag lieferten sich die Fraktionen der Ampelkoalition und die CDU einen Überbietungswettbewerb zum Ausbau der Photovoltaik. Von einem früheren Mitstreiter kam die heftigste Kritik an der Klimapolitik der Landesregierung.

Die wichtigsten Entscheidungen des Landtags in Sachen erneuerbare Energien vorab: Eine Pflicht für private Bauherren, beim Neubau oder der grundlegenden Dachsanierung eine Photovoltaikanlage zu installieren, kommt nicht. Der entsprechende Gesetzentwurf der oppositionellen CDU zur Änderung des Landessolargesetzes fand am Mittwoch keine Mehrheit im Landtag. Aber in absehbarer Zeit soll es eine Pflicht für Bauherren geben, alles für die Installation einer Solaranlage vorzubereiten, zum Beispiel Kabelschächte. Ein Dach soll dann „PV-ready“ („PV-fertig“ ) sein.

Solargesetz nachbessern

So sieht es ein Entschließungsantrag der Fraktionen SPD, Grüne und FDP vor, über den in der Aktuellen Debatte der Plenarsitzung sehr lebhaft gestritten wurde. Mit diesem Antrag wird die Landesregierung aufgefordert, das seit Jahresbeginn geltende Landessolargesetz aus dem Jahr 2021 nachzubessern. „Wir freuen uns, dass wir im Wettbewerb der guten Ideen stehen“, sagte die Fraktionschefin der Grünen, Pia Schellhammer.

Im November hatte die CDU-Fraktion ihren Gesetzentwurf eingebracht und damit die Ampelkoalition unter Druck gesetzt. Die Union wollte neben der Solarpflicht für private Bauherren vor allem der öffentlichen Hand vorschreiben, eigene Dächer mit Photovoltaikanlagen zu bestücken. Der öffentliche Gebäudesektor ist nun auch im Entschließungsantrag der Ampelfraktionen enthalten. Von der „Vorbildfunktion“ sprach Grünen-Fraktionschefin Schellhammer.

Denkmalschutz gelockert

Innenminister Michael Ebling (SPD) hat bereits vor Wochen den Denkmalschutz gelockert, um auch auf schützenswerten Häusern und in deren Nachbarschaft Solaranlagen in der Regel zu ermöglichen. Das soll nun ebenfalls im novellierten Solargesetz geregelt werden. Zudem ist eine Verdopplung der Freiflächenphotovoltaik vorgesehen, die Genehmigungsverfahren sollen beschleunigt werden. Schellhammer machte eine Rechnung auf, wonach das Solarpaket der Ampel zu einem jährlichen Zuwachs von 650 Megawatt installierter Leistung führe, während der Gesetzentwurf der CDU nur 200 Megawatt bringe.

Der Bad Dürkheimer CDU-Abgeordnete Markus Wolf, der den Gesetzentwurf federführend begleitete, hielt Schellhammer entgegen, die Ampel habe fünf Monate gebraucht, um ein „dünnes Papier“ vorzulegen. Das liege nur daran, dass die Regierungsfraktionen zerstritten seien. „Sie kneifen vor der FDP“, warf er den Grünen vor und sprach vom „Bummelstreik“. Denn es sei nicht klar, wann ein entsprechendes Gesetz im Landtag verabschiedet werde.

Mehr Freiheiten für Kommunen

Patrick Kunz (Freie Wähler) begrüßte den Entschließungsantrag der Ampelfraktionen, bezeichnete ihn aber gleichzeitig als „Abrechnung mit der Landesregierung“, mit den Versäumnissen der vergangenen Jahre. Gleichzeitig warb er für einen Vorstoß der Freien Wähler, wonach es Kommunen auch dann erlaubt sein soll, in Photovoltaikanlagen zu investieren, wenn ihr Haushalt ein Defizit aufweist.

Ausbauziel so nicht zu erreichen

Der fraktionslose ehemalige Grünen-Abgeordnete Andreas Hartenfels ging mit seinen früheren Kolleginnen und Kollegen besonders hart ins Gericht. Es sei eine denkwürdige Stunde, sagte der Westpfälzer aus dem Kreis Kusel, dass die CDU die Koalitionsfraktionen überhole. Der Ampel warf er „geringe Ambitionen“ vor. Es entlarve deren „Hilflosigkeit“, dass in der Entschließung am Ziel festgehalten werde, pro Jahr 500 Megawatt Leistung Photovoltaik hinzu zu bauen. Dabei stehe in der im Auftrag der Landesregierung erstellten Wasserstoffstudie ein ganz anderer Wert. Danach sei pro Jahr ein Zubau von 1,1 Gigawatt (1100 Megawatt) im Solarbereich nötig, um bis zum Jahr 2030 bilanziell den Strombedarf im Land aus erneuerbaren Energien zu decken.

Klimaschutzministerin Katrin Eder (Grüne), konterte, dass die 500 Megawatt eine Richtschnur seien. „Mehr ist immer erlaubt.“ Den Zubau im Jahr 2022 bezifferte sie auf 350 Megawatt.

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