LAMBRECHT / MAINZ RHEINPFALZ Plus Artikel Pfälzerwald darf ein bisschen wilder werden

„Teufelsleiter“ heißt dieser markante Felsen am Eingang des Diemersteiner Tals bei Frankenstein. Nach ihm ist eine neu ausgewies
»Teufelsleiter« heißt dieser markante Felsen am Eingang des Diemersteiner Tals bei Frankenstein. Nach ihm ist eine neu ausgewiesene Kernzone des Biosphärenreservates Pfälzerwald benannt.

Still und leise ist bereits am 20. August das neue „Grundgesetz“ des Pfälzerwaldes in Kraft getreten. Wichtigste Neuerung dieser Landesverordnung ist die Ausweitung der besonders geschützten Kernzonen um rund 40 Prozent. Auch ein Verbot, Windräder aufzustellen, enthält sie. Verschwunden ist die Bezeichnung „Naturpark“, dafür ist nun ausschließlich von „Biosphärenreservat“ die Rede.

Wenigstens auf drei Prozent der Fläche eines Biosphärenreservates soll sich die Natur möglichst unbeeinflusst vom Menschen entwickeln können, also noch ein bisschen „wilder“ werden. Zwar wurde der Pfälzerwald bereits 1992 von der Unesco als Biosphärenreservat anerkannt. Aber in den ersten 28 Jahren erfüllte das Schutzgebiet diese grundlegende Anforderung nicht. Nur 2,1 Prozent der Fläche wurden für tabu erklärt. Mit der neuen Verordnung ändert sich das: Die Fläche der über den Pfälzerwald verstreuten Kernzonen-Teilbereiche wird von bisher fast 3900 Hektar um rund 1500 Hektar auf 5360 Hektar vergrößert.

Die „Teufelsleiter“ wird neu ausgewiesen

Größte Einzelfläche, die komplett neu in diese Schutzkategorie aufgenommen wird, ist ein „Teufelsleiter“ genanntes Gebiet nordwestlich von Frankenstein (Kreis Kaiserslautern). Es umfasst 365 Hektar. Benannt ist dieses Gebiet nach einer beeindruckenden Felsformation am Eingang zum Diemersteiner Tal. Mit weitem Abstand größte Kernzonen-Teilfläche bleibt das schon bisher ausgewiesene Quellgebiet der Wieslauter nördlich von Hinterweidenthal (Kreis Südwestpfalz) mit 2400 Hektar.

Wie bisher gilt: Wanderer, Reiter oder Radfahrer dürfen die Kernzonen nur auf ausgewiesenen Wegen und auf eigene Gefahr durchstreifen. Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Jagd ist in den Kernzonen nur eingeschränkt gestattet. Schon bisher war sie zur Eindämmung von Tierseuchen erlaubt. Nun wird noch ausdrücklich erlaubt, dass Wild in den Kernzonen geschossen werden darf, wenn es von dort aus übermäßige Schäden in Nachbargebieten anrichtet.

Hinweisschilder am Ortseingang?

Vor rund vier Jahren hat der Bezirksverband Pfalz als Träger des Biosphärenreservates einen mit den Kommunen abgestimmten Rohentwurf für die Erweiterung der Kernzonen im Pfälzerwald dem Mainzer Umweltministerium übermittelt. „Ich freue mich, dass die Landesverordnung nun endlich in Kraft getreten ist“, sagte der Bezirkstagsvorsitzende Theo Wieder (CDU) auf Anfrage. Er habe die Hoffnung nicht aufgegeben, dass eines Tages Hinweise unter den Ortseingangsschildern angebracht werden dürfen, die den Besucher informieren: „Gemeinde im Biosphärenreservat Pfälzerwald“. Bisher sei das Anbringen solcher Hinweise unter Verweis auf die Straßenverkehrsordnung abgelehnt worden. „Aber im Biosphärenreservat Rhön gilt die Straßenverkehrsordnung auch“, sagt Wieder. Und dort seien diese Zusatzschilder bei jedem Dorf anzutreffen.

Im Übrigen orientiert sich die neue Verordnung in weiten Teilen an der bisherigen Fassung für den Naturpark. Allerdings wird als Schutzzweck des Biosphärenreservates nun die einheitliche Entwicklung betont.

Info

Landesverordnung über das Biosphärenreservat Pfälzerwald als deutscher Teil des grenzüberschreitenden Biosphärenreservates Pfälzerwald-Nordvogesen“ ist im Internet unter der Adresse www.landesrecht.rlp.de zu finden.
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