Rheinland-Pfalz Lebenslang für Mord an Freundin

«Neustadt». Zu einer lebenslänglichen Haftstrafe wegen Mordes und gefährlicher Körperverletzung verurteilte gestern das Schwurgericht des Landgerichts Frankenthal einen 23-Jährigen. Der Mann hatte im Juli 2018 in Neustadt seine Freundin mit mehreren Messerstichen getötet.

Der 23-Jährige habe die 19-jährige Frau aus „übersteigertem Besitzdenken“ getötet, begründete der Vorsitzende Richter Alexander Schräder die Verurteilung wegen Mordes. Das gilt als niedriger Beweggrund und als ein Mordmerkmal. Der Mann hatte die Balkontür an der Wohnung der Frau mit einem Nothammer eingeschlagen, sich zunächst um den weinenden gemeinsamen Sohn gekümmert und ist dann der in eine andere Wohnung geflüchteten Frau „nachgesetzt“. Dort hat er ihr zweimal mit dem Hammer auf den Kopf geschlagen. Spätestens ab diesem Moment habe der Mann die 19-Jährige töten wollen, so das Gericht. Oberstaatsanwältin Doris Brehmeier-Metz geht davon aus, dass der Mann schon vorgehabt hatte, die Frau zu töten, als er auf den Balkon kletterte. Der Anwalt des Angeklagten sagte, dass sein Mandant die Frau überzeugen wollte, die Beziehung fortzusetzen. Als ihm dies nicht gelang, sei er in eine „Art Blutrausch“ geraten und habe nicht mehr gewusst, was er tut. Dabei hätten der Konsum von Cannabis, Energydrinks und Alkohol ebenso eine Rolle gespielt wie der „soziokulturelle Hintergrund“ des in Deutschland aufgewachsenen türkischen Staatsbürgers. Den Strafverfolgungsbehörden warf der Anwalt „Versagen“ vor. Der 23-Jährige hätte, nachdem er bereits in der Vergangenheit seine Freundin mehrfach angegriffen hatte, „stärker an die Kandare genommen werden müssen“. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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