Koblenz RHEINPFALZ Plus Artikel Kinderpornos entdeckt: Gericht verbietet Vater Kontakt zu seinen Kindern

Wenn die Mutter arbeiten ging, wurden die Kinder vom Vater betreut.
Wenn die Mutter arbeiten ging, wurden die Kinder vom Vater betreut.

Bei dem Vater zweier Kleinkinder wird kinderpornografisches Material entdeckt. Gegen ihn wird deshalb ein Kontaktverbot verhängt, aus der Wohnung der Familie muss er ausziehen. Doch der Mann wehrt sich gegen diese Anordnung, die Mutter scheint zudem überfordert. Wie reagiert die Justiz?

Die Mutter ist deutlich jünger als ihr Mann, den Beobachter als lebenserfahren und dominant auftretend beschreiben. Die Kinder der beiden sind im Kindergartenalter. Die Mutter arbeitet von 8 bis 14 Uhr, in dieser Zeit hatte sich bisher der Vater um die Kinder gekümmert. Aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz geht hervor, dass gegen den Ehemann aktuell wegen des Besitzes von kinder- und jugendpornografischen Schriften ermittelt wird. Die Dateien wurden auf seinem Handy sichergestellt.

Was die Videos zeigen: Sex mit Tieren

Laut OLG handelt es sich dabei unter anderem um zwei Videos, die Jungen beim Geschlechtsverkehr mit einer Ziege beziehungsweise einem Esel zeigen. Das Alter der Kinder werde von den Ermittlern in diesem Fall zwischen sechs und acht beziehungsweise zwischen zehn und zwölf Jahren geschätzt. Als das Jugendamt von den Ermittlungen erfährt, ist es alarmiert: Es wertet die Videos als Indiz für die pädophilen Neigungen des Vaters. Das Familiengericht ordnet schließlich an, dass der Mann die eheliche Wohnung verlassen muss. Es verhängt zudem ein Kontaktverbot, der Vater darf seinen Kindern nicht näher als 100 Meter kommen.

Was der Vater sagt; Alles nur Spaß

Der Vater legt gegen die Anordnung Beschwerde ein. Er sieht in den Maßnahmen eine Zerstörung seiner Familie. Bereits gegenüber dem Jugendamt hatte er den Besitz der Dateien verharmlost, heißt es. Dies seien Spaßvideos, was man an dem Lachen des gezeigten Kindes sehe. Eine sexuelle Komponente der Aufnahmen streitet er ab. Die Mutter, so sagt das Jugendamt, habe in einem Telefonat erklärt, ihr Mann habe solche Dinge zwar „damals“ gemacht, inzwischen jedoch nicht mehr. Er habe sich geändert und sie werde sich daher auch nicht von ihm trennen.

Was früher passiert sein könnte

Das Oberlandesgericht in Koblenz hat die Beschwerde des Vaters gegen die Anordnungen des Familiengerichts jetzt zurückgewiesen. Die Nutzung von kinderpornografischen Abbildungen sei ein Hinweis auf die pädophilen Neigungen des Mannes, sie stelle ein erhöhtes Risiko für eigenes übergriffiges Verhalten zum Nachteil der Kinder gar.

Ob es dazu bereits gekommen war? Schon aufgrund der bisherigen Betreuungssituation „hatte der Vater zeitlich mehr als hinreichend Gelegenheit, diesbezügliche Triebe ungestört und von der Mutter unbeobachtet auszuleben“, heißt es in dem Beschluss des Oberlandesgerichts. Wenn der Mann früher häufig und mit Wissen der Mutter derartige Filme konsumiert habe, inzwischen jedoch laut der Frau nicht mehr, dann gebe dies Anlass zu der Befürchtung, dass der Mann inzwischen – nach der Geburt der Kinder – eine andere Möglichkeit gefunden habe, seine Bedürfnisse auszuleben. Während der Arbeitszeiten der Frau könnte der Vater stattdessen an oder vor den Kindern sexuelle Handlungen vorgenommen haben.

Was auch gegen den Vater spricht

Gegen den Mann spricht nach Auffassung des OLG auch dies: Als das Jugendamt die Eltern zu einem Gespräch vorlädt, verschweigt der Mann den Termin und die Hintergründe zunächst gegenüber seiner Frau und gibt an, einen Arztbesuch machen zu müssen. Das OLG: „Eine derartige Heimlichtuerei ist nur nachvollziehbar, wenn der Vater sich des Umstandes bewusst ist, das er etwas Verbotenes getan hat. “

Zu dem Kontaktverbot sieht das OLG keine Alternativen. Die Mutter sei nicht in der Lage, für den Schutz der Kinder zu sorgen, solange der Vater mit im gleichen Haus lebe. Das Gericht wirft der Frau fehlende Kooperationsbereitschaft vor, so habe sie den empfohlenen Einsatz einer Sozialpädagogischen Familienhilfe in ihrem Haushalt abgelehnt. Der Besuch eines Ganztagskindergarten komme für die Kinder coronabedingt derzeit nicht in Frage und sei somit auch keine Lösung.

Wie es weiter geht

Der Fall wird die Justiz indes weiter beschäftigen. Bei dem Kontaktverbot handelt es sich um eine einstweilige Anordnung. Eine weitergehende Abklärung, so das OLG, werde im Hauptsacheverfahren erfolgen, dabei soll auch ein psychologisches Sachverständigengutachten eingeholt werden.

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