Kaiserslautern / Karlsruhe
Inzidenzwert-Berechnung: Westpfälzer Verfassungsbeschwerde abgewiesen
Ist es rechtens, dass die Angehörigen der US-Streitkräfte in Stadt und Landkreis Kaiserslautern bei der Berechnung der Sieben-Tage-Inzidenz zwar als Covid-19-Infizierte mitzählen, ihr Anteil an der Bevölkerung aber in der Statistik nicht berücksichtigt wird? Diese Frage wollte der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach, Ralf Hechler (CDU), von Karlsruhe geklärt haben. Denn gut 45.000 Amerikaner leben in der Region. Dass diese, weil nicht meldepflichtig, bei der Einwohnerzahl von Stadt und Landkreis bisher nicht zählen und bei der Inzidenzberechnung nur die Daten des Statistischen Bundesamts zählen, hatte Konsequenzen für Handel, Gastronomie und öffentliches Leben: Viele Corona-Beschränkungen galten weiter, obwohl, die Amerikaner eingerechnet, Lockerungen möglich gewesen wären.
Enttäuschung ist groß
Da sie genau dies bei sinkenden Infiziertenzahlen befürchtet hatten und zahlreiche Vorstöße des Kaiserslauterer Landrats Ralf Leßmeister (CDU) unter anderem beim Robert-Koch-Institut erfolglos geblieben waren, legte Bürgermeister Hechler gemeinsam mit vier Geschäftsleuten, Gastronomen und Hoteliers aus dem Landkreis Kaiserslautern, am 28. April Verfassungsbeschwerde gegen die aus ihrer Sicht falsche Berechnung der Sieben-Tage-Inzidenz ein.
„Wir hatten zumindest darauf gehofft, dass Karlsruhe der Politik ins Stammbuch schreibt, dass diese sich um das Problem kümmern muss“, zeigt sich Hechler nun „sehr enttäuscht“, dass das BVG die Beschwerde „nicht zur Entscheidung annimmt“. „Und dafür hat man nun sieben Wochen gebraucht“, ärgert sich Hechler über die „dürre Begründung“: Der „Grundsatz der Subsidiarität“ sei nicht gewahrt, schreibt das Gericht. Sprich, die Beschwerdeführer hätten vor ihrem Gang nach Karlsruhe nicht alle Möglichkeiten des Rechtswegs ausgeschöpft.
„Das ist armselig“
„Was hätten wir denn tun sollen? Gegen wen hätten wir denn klagen sollen? Gegen ein Bundesgesetz?“, ärgert sich der CDU-Bürgermeister, der sich von Karlsruhe eine sorgfältige Prüfung erhofft hatte. „Das, was jetzt vom BVG kam, ist einfach nur armselig. Das Verfassungsgericht ist keinen Deut besser als die Politik.“ Die Entscheidung des Gerichts ist nicht anfechtbar, heißt es aus Karlsruhe.