Rheinland-Pfalz Die neuen Corona-Regeln ab Sonntag
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Die neue Corona-Verordnung der Landesregierung kann im Internet unter corona.rlp.de und dort unter „Rechtsgrundlagen“ eingesehen werden. Sie umfasst 38 Seiten und ist in feinstem Juristen-Deutsch verfasst. Deshalb im folgenden einige Hinweise, was ab diesem Sonntag in Rheinland-Pfalz in der Praxis gilt.
Das Prinzip der Verordnung
Lockdowns sind nicht mehr vorgesehen. Von Einschränkungen können aber solche Bürger betroffen werden, die weder geimpft noch genesen sind. Sie werden in der Verordnung als „nicht-immunisierte Personen“ bezeichnet. Diese Bürger dürfen an privaten Treffen oder an Veranstaltungen in begrenzter Anzahl teilnehmen, wenn sie einen Test vorweisen können. Wie viele „Nichtimmunisierte“ das sein können, richtet sich nach der Warnstufe, die in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt erreicht ist (siehe Grafik). Für Geimpfte und Genesene – zu denen auch alle Kinder unter zwölf Jahren automatisch zählen, weil es für sie keine Impfempfehlung gibt – sind dagegen laut dem Gesundheitsministerium „unbegrenzte Zusammenkünfte möglich“.
Alle Kommunen sind zunächst in der Warnstufe 1 eingeordnet. Eine höhere Warnstufe wird dann ausgerufen, wenn zwei der drei Leitindikatoren die in der Grafik genannten Schwellenwerte an drei aufeinander folgenden Tagen überschreiten. Dann muss die Anzahl der „Nichtimmunisierten“ reduziert werden, die beispielsweise eine Gaststätte oder eine Veranstaltung besuchen dürfen. Das Landesuntersuchungsamt (LUA) in Koblenz wird die jeweils aktuell ermittelten Werte der Leitindikatoren ab diesem Sonntag für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt auf seiner Internetseite www.lua.rlp.de veröffentlichen.
Gretchenfrage: Begegnung oder Veranstaltung oder was?
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