Pfälzische Geschichte RHEINPFALZ Plus Artikel Wer sitzt zur Rechten des Königs?

Heinrich (VII.) lässt sich in Würzburg als König huldigen (aus der Bischofschronik des Lorenz Fries, Mitte 16. Jahrhundert.)
Heinrich (VII.) lässt sich in Würzburg als König huldigen (aus der Bischofschronik des Lorenz Fries, Mitte 16. Jahrhundert.)

Sitzordnung ist Hackordnung. Auch im Mittelalter.

Das Gerangel beginnt schon, bevor man sich zum Mahl niedergesetzt hat. Es geraten aneinander die Erzbischöfe von Mainz und Köln, nicht zum ersten Mal und nicht zum ersten Mal zur Frage, wem „nach altem Recht zusteht, zur Rechten (des Königs) zu sitzen“, so ein Chronist. Tumultarisch, so verläuft der Streit laut einer anderen Quelle – und so hätte die symbolische Kommunikation auf dem Speyerer Hoftag von 1310 schon gleich zu Beginn handgreiflich enden können. König Heinrich VII. ist allerdings ein gewiefter Diplomat – und lädt die beiden Streithähne zum privaten Diner ein. Womit dem Streit, dem öffentlichen Aushandeln der Hackordnung, das Publikum und damit die Grundlage entzogen ist.

Das Recht wird notfalls mit der Faust verteidigt

Es sind jene Sitz- oder Sesselstreitigkeiten bei den Zusammenkünften der Großen nicht selten – stellt der Platz an der Tafel doch einen öffentlichen Beleg über den Rang der Teilnehmer dar. Es ist fließend, das Machtgefüge im Reich – und so dokumentiert die Sitzordnung nicht nur Stellung, sie schafft sie auch, weil sich der symbolische Akt in die Zukunft entwirft: Wer es einmal an die Rechte des Königs geschafft hat, der wird seinen Platz zäh verteidigen – mit dem Verweis auf „altes Recht“ und notfalls mit den Fäusten.

„grôzer Krach sich enpôrt“

Etwas Ruhe an den Tisch kommt 1356 mit der Goldenen Bulle – allerdings nur für die Kurfürsten, deren Rangordnung darin festgelegt wird. Noch beim Nürnberger Hoftag 1298 rangeln der Pfalzgraf bei Rhein und der Markgraf von Brandenburg vor aller Augen darum, wer den König bei Tisch zuerst bedienen darf, „grôzer Krach sich enpôrt“, so eine Quelle.

Wenigstens gibt’s inzwischen keine Toten mehr, anders als beim „Goslarer Rangstreit“ 1063: Der Bischof von Hildesheim und der Abt von Fulda geraten bei einem Gottesdienst zum wiederholten Mal über die Frage aneinander, wer neben dem Mainzer Erzbischof sitzen darf. Die Gefolgsleute der beiden Prälaten gehen mit Waffen aufeinander los – und König Heinrich IV. muss fluchtartig die Kirche verlassen.

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