Kriminalität Wer nicht zahlt, sitzt ein: Wenn die Geldstrafe ins Gefängnis führt

Wer seine Geldstrafe nicht bezahlen kann, muss pro verhängtem Tagessatz einen Tag ins Gefängnis. Das ändert sich 2024. Dann gibt
Wer seine Geldstrafe nicht bezahlen kann, muss pro verhängtem Tagessatz einen Tag ins Gefängnis. Das ändert sich 2024. Dann gibt es für zwei Tagessätze nur noch einen Tag hinter Gitter.

Weil ein Mann in Kaiserslautern eine Geldstrafe nicht zahlen konnte, sitzt er nun in Haft. Solche Ersatzfreiheitsstrafen werden in der Pfalz unter anderem in Frankenthal vollstreckt. Sie kosten aber deutlich mehr als die Verurteilten eigentlich zahlen müssen.

90 Tage Gefängnis statt einer Geldstrafe von 900 Euro: Diesen Tausch musste Mitte August ein 30-Jähriger hinnehmen, als er von der Polizei in Kaiserslautern verhaftet wurde. Die Strafe hat er wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz bekommen, wie die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern mitteilt. Diese Strafe wird den Steuerzahler ungefähr 17.700 Euro kosten.

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Weil er das Geld nicht aufbringen kann – oder will –, geht er stattdessen ins Gefängnis, teilt die Polizei mit. Er kommt in die Justizvollzugsanstalt (JVA) Frankenthal. Dort sitzt unter anderem ein, wer in Teilen von West- und Nordpfalz zu einer Freiheitsstrafe von bis zu acht Jahren verurteilt wurde.

Keine Haft für Blitzer

Wer die Geldstrafe nicht freiwillig zahlt, sie auch nicht durch gemeinnützige Arbeiten ableistet oder das Geld beispielsweise von Verwandten bekommt, muss ins Gefängnis. Das erklärt das rheinland-pfälzische Justizministerium auf Anfrage. Im Beamtendeutsch nennt man dies auch Ersatzfreiheitsstrafe. Die Androhung soll einen Anreiz darstellen, eine Geldstrafe auch wirklich zu bezahlen. Geldstrafen gibt es unter anderem, wenn man beispielsweise in Bus und Bahn schwarz fährt oder wenn man mit geringen Mengen Cannabis erwischt wird.

Übrigens: Wer auf der Autobahn geblitzt wird und das Bußgeld nicht zahlt, muss nicht mit einer Ersatzfreiheitsstrafe rechnen. Rasen ist in Deutschland keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit. Sollte aber überhaupt nicht gezahlt werden, droht eine Erzwingungshaft, erklärt Bäßler. Diese unterscheidet sich von der Ersatzfreiheitsstrafe: „Wenn die Erzwingungshaft abgesessen ist, muss das Bußgeld trotzdem noch gezahlt werden“, sagt Gundi Bäßler. Sie ist die Leiterin der JVA Frankenthal.

Geldstrafe an Einkommen geknüpft

Wie hoch eine Geldstrafe ausfällt, ist vom Einkommen des Verurteilten abhängig. Die Gesamtsumme wird in kleinere Einheiten – Tagessätze – unterteilt. Ein Tag im Gefängnis entspricht einem Tagessatz. Der 30-Jährige aus Kaiserslautern wurde demnach zu 90 Tagessätzen à zehn Euro verurteilt.

Am 1. Februar 2024 tritt laut Ministerium eine Gesetzesänderung im Strafgesetzbuch in Kraft. Dann entsprächen zwei Tagessätze einer Geldstrafe nur noch einem Tag Ersatzhaft.

17.700 Euro für Haft statt 900 Euro Geldstrafe

Die Kosten für einen solchen Gefängnisaufenthalt übersteigen die eigentlich zu zahlende Geldstrafe oft um ein Vielfaches. Laut Justizministerium kostete 2022 ein Tag in Haft in Rheinland-Pfalz durchschnittlich 196,98 Euro. Die 90-tägige Haftstrafe des eingangs erwähnten 30-Jährigen würde dementsprechend mehr als 17.700 Euro kosten.

Die Frankenthaler JVA-Leiterin Bäßler glaubt nicht, dass durch die Gesetzesänderung weniger Menschen eine Geldstrafe absitzen. „Sie sind dann einfach kürzer da“, sagt Bäßler.

Schreiben nicht ernst genommen

Die Leiterin der JVA erzählt, dass Ende August 68 Personen in Frankenthal mindestens eine Ersatzfreiheitsstrafe absitzen. Ein Insasse sogar gleich vier. „Er wird bis 2025 hier sein“, sagt Bäßler. Insgesamt hat die JVA 439 Plätze. 418 Plätze sind laut Bäßler Ende August belegt.

Die Verurteilten erhielten die Geldstrafe oft per Post. Sollten sie nicht in der Lage sein, den ganzen Betrag auf einmal zu zahlen, könne Ratenzahlung oder eine Umwandlung in gemeinnützige Arbeit beantragt werden, berichtet Bäßler. Passiere nichts, folge ein zweites Schreiben und dann müssen sie ins Gefängnis. Manche der Verurteilten würden das Schreiben nicht ernst nehmen. Andere würden ihre Post nicht öffnen oder diese könne gar nicht erst zugestellt werden, sagt Bäßler. Das sei oft bei Menschen mit Suchtproblemen der Fall.

Letzte Chance Gefängnispforte

„Wir haben sogar ein Lesegerät für EC-Karten am Eingang“, sagt Bäßler. Noch einmal würden die Verurteilten an der Pforte gefragt, ob sie die Summe nicht doch irgendwie bezahlen könnten. Sollte das nicht möglich sein und auch Freunde und Verwandte nicht einspringen können, sei es möglich, in der JVA durch Arbeit Geld zu verdienen. So könne die Dauer der Haft verkürzt werden.

Problematisch bei den Verurteilten sei, dass sie nicht wie die anderen Gefangenen langsam auf eine Rückkehr in die Gesellschaft vorbereitet werden könnten. „Wir müssen planen können“, sagt Bäßler. Es könne vorkommen, dass ein Verurteilter doch kurzfristig entlassen wird, etwa wenn ein Verwandter die Geldsumme doch noch aufbringt. Das sei dann zu wenig Zeit für eine Therapie.

Laut dem rheinland-pfälzischen Justizministerium haben im vergangenen Jahr 1890 Menschen im Land mindestens eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßt. 2019 waren es 2118. Die meisten Geldstrafen im Land würden jedoch bezahlt. In rund zehn Prozent der Fälle sei ersatzweise ein Freiheitsentzug nötig.

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